Bund und Länder haben sich auf konkrete Maßnahmen geeinigt, um regionale Coronavirus-Ausbrüche zielgerichtet zu bekämpfen. Gerade in der Urlaubs- und Reisezeit stellen sich zwei besondere Herausforderungen, so die Bundesregierung in ihrer Mitteilung hierzu: Bei einem regionalen Ausbruch gelte es, die Ausbreitung des Virus in Urlaubsgebiete hinein zu vermeiden. Bei Corona-Ausbrüchen innerhalb von Urlaubsregionen gehe es darum, eine erneute Ausbreitung des Coronavirus in andere Teile des Landes durch Reiserückkehrer zu verhindern. Mit den nun zwischen Bund und Ländern verabredeten Maßnahmen sollen beide Ziele erreicht und regionale Ausbrüche wirkungsvoll eingedämmt werden.
Der Beschluss im Überblick:
Schnell auf lokale Ausbrüche reagieren
Kommt es in einem bestimmten "Cluster" wie z.B. einem Unternehmen, einer Freizeitgruppe oder bei einer Familienfeier zu einem Ausbruch, werden die bewährten Maßnahmen ergriffen: Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung der betroffenen Personen und ihrer Kontakte. Quarantänemaßnahmen sollen möglichst rasch ergriffen werden, ein positives Testergebnis ist nicht zwingend erforderlich. Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit ist die Isolierung der betroffenen "Cluster" ein milderes Mittel als regionale Beschränkungen.
Nicht erforderliche Mobilität zielgerichtet einschränken
Bei einem weiteren Anstieg der Infektionen über das Kontakt- und Ausbruchscluster hinaus sollen die Eindämmungsmaßnahmen frühzeitig auf weitere "Cluster" und möglicherweise betroffene Gebiete ausgeweitet werden. Das heißt auch, dass nicht erforderliche Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus spätestens dann einzuschränken ist, wenn es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten. Diese Maßnahmen sollen zielgerichtet sein und müssen sich nicht auf den gesamten Landkreis bzw. die gesamte kreisfreie Stadt beziehen.
Reisende aus betroffenen Gebieten testen
Reisende aus besonders betroffenen Gebieten dürfen nur dann in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden bzw. ohne Quarantänemaßnahme in ein Land einreisen, wenn sie nachweisen können, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Der Nachweis muss sich auf einen Test stützen, der höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen wurde.
Quarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten
Reiserückkehrer aus dem Ausland und andere Reisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, bleiben verpflichtet, sich unverzüglich nach Ankunft auf direktem Weg für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben und das lokale Gesundheitsamt über ihre Einreise informieren.
So geht es weiter
Die Länder werden ihre jeweiligen Konzepte zur Unterbrechung von Infektionsketten an die beschlossenen Maßnahmen anpassen. Der Bundesgesundheitsminister ist gebeten worden, kurzfristig die nationale Teststrategie mit Blick auf Reiserückkehrer weiterzuentwickeln und Kriterien dafür zu erarbeiten, ob, wann und in welchem Umfang Tests sinnvoll sind. Dies kann gegebenenfalls der Fall sein, wenn eine Urlaubsregion eine deutlich höhere Zahl aktiver Fälle aufweist als Deutschland im Durchschnitt – auch wenn die Kriterien für ein Risikogebiet noch nicht erreicht sind.
Den Bund-Länder-Beschluss im Wortlaut
Quelle/Weiter Informationen: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 16. Juli 2020