Der Berliner Senat hat am 4. Mai 2021 das Umsetzungskonzept der Verwaltung zu den Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen, nachdem der Rat der Bürgermeister sie am 15. April 2021 beraten hatte. Mit dem Konzept gibt sich die Verwaltung einen Handlungsrahmen, um die im Sommer 2019 vom Senat beschlossenen Leitlinien für Beteiligung zügig und bürgerfreundlich umzusetzen.
Die Leitlinien wurden auf Initiative der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durch ein Gremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung, im Rahmen eines partizipativen Prozesses erarbeitet. Entstanden sind neun Grundsätze, die mit Hilfe von handhabbaren Instrumenten Anwendung finden sollen. Nach Beschluss der Leitlinien hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einen verwaltungsinternen Arbeitsprozess zur Umsetzung der Leitlinien angestoßen.
Im Ergebnis ist ein praxisorientiertes Kompendium entstanden. Darin wird festgelegt, wie die Instrumente der Leitlinien angewendet werden können:
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verwaltungen und Fachämtern soll mit dem Umsetzungskonzept die Handhabung der Leitlinien und ihrer Beteiligungsinstrumente erleichtert und eine abgestimmte Zusammenarbeit gewährleistet werden.
An der Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes haben ca. 75 Vertreterinnen und Vertreter Berliner Senatsverwaltungen und planender und bauender Ämtern der Bezirke mitgewirkt. Begleitet wurden sie von Aktivistinnen und Aktivisten des früheren Gremiums zur Erarbeitung der Leitlinien. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Pressemitteilung vom 4. Mai 2021