Die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Berlin, Saarland und Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern unterstützen die Maßnahmen von Bundesbauministerin Klara Geywitz und haben gemeinsam ein umfangreiches Positionspapier in die Debatten anlässlich des Treffens des "Bündnisses bezahlbarer Wohnraum" am 25. September 2023 im Bundeskanzleramt eingebracht.
In dem Papier loben die sieben Länder die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung. Die Länder betonen, dass bereits eine Vielzahl der verabredeten Maßnahmen für einen bedarfsgerechten, bezahlbaren und klimagerechten Wohnungsbau im Neubau sowie in der Bestandsentwicklung auf den Weg gebracht wurden. Nun gehe es darum, diese Maßnahmen gemeinsam zu ergänzen und schnell umzusetzen, um trotz der aktuell äußerst schwierigen Rahmenbedingungen, den Bau und die Genehmigung von mehr bezahlbaren Wohnungen weiter zu ermöglichen.
Das von Bundesbauministerin Klara Geywitz ins Leben gerufene "Bündnis bezahlbarer Wohnraum" hat sich die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum zum Ziel gesetzt. Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen der Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland begrüßen das Bündnis und schätzen ein, dass seit dessen Bestehen bereits eine Vielzahl der verabredeten Maßnahmen für einen bedarfsgerechten, bezahlbaren und klimagerechten Wohnungsbau im Neubau sowie in der Bestandsentwicklung umgesetzt werden konnten.
Die sieben Bundesländer stellen in ihrem Positionspapier fest, dass zentrale Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum das beschleunigte Planen von Wohnungsbauvorhaben, die schnellere Genehmigung von Bauanträgen sowie die zügigere Realisierung der geplanten und genehmigten Investitionen seien. Vor diesem Hintergrund haben sich die sieben Bauministerien in ihrem Positionspapier vorrangig mit Maßnahmen zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsprozesse befasst.
Hierbei stellen aus Sicht der sieben die Weiterentwicklungen der Musterbauordnung (MBO) zur Sicherung der Rechtseinheit sowie auch zur zukunftsgerichteten Gestaltung des deutschen Bauordnungsrecht die wichtigsten Instrumente dar. Eine Vielzahl der Länder habe bereits Novellierungen ihrer Landesbauordnungen angestoßen oder stünde unmittelbar davor.
Gleichzeitig hätten die Länder im Rahmen der Bauministerkonferenz (BMK) Verfahrenserleichterungen im Dachgeschossausbau und die Begrenzung der Dauer von Genehmigungsverfahren initiiert. Für die Einführung der Genehmigungsfreistellung von Dachgeschossausbauten im Innenbereich, die Reduktion diverser materieller Anforderungen bei Umnutzungen und baulichen Änderungen für neuen Wohnraum (Brandschutz, Stellplätze) sowie für eine erweiterte Abweichungsregelung der MBO habe die BMK bereits die Verbändeanhörung veranlasst.
Angesichts der derzeitigen Lage mit hohen Baupreisen, gestiegenen Zinsen für Baufinanzierungen und des sich verstärkenden Drucks auf die Wohnungsmärkte unterstützen die sieben Bundesländer den Bund nachdrücklich bei seinen Bestrebungen, den Bau und die Genehmigung von mehr bezahlbaren Wohnungen weiter möglich zu machen. Im Rahmen des "Bündnis-Tags" geht es den sieben Ländern in ihrem Positionspapier um die folgenden Arbeitsschwerpunkte:
Die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen sieben Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren unterstützen im Rahmen der BMK die Überlegungen zum einfachen und experimentellen Bauen, wie sie auch mit dem sogenannten Gebäudetyp E thematisiert werden. Zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele seien weitere Anstrengungen auf Seiten des Bundes erforderlich. Sie empfehlen daher Anpassungen im Zivilrecht, um zu ermöglichen, dass öffentlich-rechtlich notwendige Mindestanforderungen künftig auch als zivilrechtlich ausreichend anerkannt werden können. Nur so könne dem Auseinanderklaffen von öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen und zivilrechtlich begründeten Ansprüchen begegnet werden. Die sieben Bauministerien richten daher in ihrem Positionspapier die Aufforderung an den Bund, die erforderlichen Änderungen im BGB zu veranlassen.
Die BMK habe ihrerseits im Zuge der Neufassung des DIN-Länder-Vertrages eine Neustrukturierung der technischen Normung veranlasst. Danach seien technische Normen künftig so zu gliedern, dass das öffentlich-rechtlich erforderliche Mindestniveau deutlich von weitergehenden Anforderungen abzugrenzen ist. Im Übrigen würden die technischen Normen im Baubereich interessierten Bürgerinnen und Bürgern in einem angemessenen Rahmen kostenlos zur Ansicht bereitgestellt. Der neue DIN-Länder-Vertrag soll spätestens zur Sitzung der BMK im November dieses Jahres unterzeichnet werden.
Update für das Baugesetzbuch sowie die Antragsverfahren nächste Schwerpunkte
Weitere Arbeitsschwerpunkte sehen die sieben Bauministerien in der Novellierung des BauGB und in der Digitalisierung: Für vereinheitlichte und beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren seien neben der Reform des Planungsrechts auch eine konsequente und vollständige Digitalisierung der Verfahren erforderlich. Erst durch eine stärkere Vereinheitlichung und Standardisierung könne die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gelingen und im Rahmen der laufenden Onlinezugangsgesetz-Umsetzung einzelne Projekte, die von den Ländern als „Einer für Alle-Leistungen“ umgesetzt werden. Zur Erleichterung der Digitalisierung erinnern die sieben Länder an die dringend benötigten Anpassungen im Verwaltungsverfahrensrecht und fordern vom Bund die Einführung des elektronischen Behördensiegels sowie die rechtliche Gleichstellung der elektronischen mit der postalischen Zustellung. Die flächendeckende Implementierung der standardisierten Datenformate XPlanung und XBau wird durch die sieben Bauministerien in ihrem Positionspapier ausdrücklich unterstützt. Diese bekräftigen, dass diese Implementierung von den Ländern mit den Kommunen gemäß BMK-Beschluss vom 24. September 2020 konsequent fortgeführt werde.
Die sieben Länder erinnern, dass die Entfristung der mit dem Baulandmobilisierungsgesetz neu geschaffenen Instrumente laut dem Bündnistext durch den Bund erfolgen soll und fordern die zügige Umsetzung. Zudem solle der Bund zeitnah die sogenannte "Experimentierklausel" in die Technische Anleitung Lärm einführen. Hierbei solled auf das Ergebnis der gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bauministerkonferenz und Umweltministerkonferenz zurückgegriffen werden.
Der Bund wird durch die sieben Bauministerien nachdrücklich aufgefordert, die von der BMK beschlossenen "Leitlinien zur Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetzes und der Förderstandards auf Basis Treibhausgas-Emissionen" umzusetzen und insbesondere die kombinierte Bilanzierung basierend auf Energieverbrauch und THG-Emissionen durch die Energieversorgung zu ermöglichen. Dies sei auch eine Vorbereitung auf die Übersetzung der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) in die bundesdeutsche Gesetzgebung. Insbesondere der Quartiersansatz solle nach dem Willen der sieben in den Rechtsvorschriften weiter gestärkt werden. Die gemeinsame Nachweisführung von Neu- und Bestandsbauten in Quartieren sei zu entwickeln, um Klimaschutz wirtschaftlicher und sozial verträglich umsetzen zu können.
Förderprogramme für die Stärkung der Quartiersentwicklung notwendig
Die zukunftsgerichtete, demografiefeste und klimagerechte Entwicklung von Quartieren dürfe nicht aus den Augen geraten, da gerade die ganzheitliche Quartiersentwicklung hohe Synergieeffekte zu heben verspreche. Die sieben Bauministerien fordern vom Bund, hier aktiv zu werden und eine quartiersorientierte Neubauförderung für ansonsten freifinanzierten Wohnungsbau mit angemessenen Baustandards zu etablieren. Damit könne über behutsame Nachverdichtung in bestehenden Quartieren altersgerechter Neubau entstehen. Ältere Haushalte könnten dann innerhalb ihres Quartiers umziehen und so die bisherige Mietwohnung energetisch modernisiert und von neuen Haushalten (insb. Familien) bezogen werden. Die bestehende Infrastruktur könne so besser ausgelastet werden und allen Menschen im Quartier nutzen. Mit einem neuen Programm hierfür möge der Bund die finanziellen Voraussetzungen für diesen altersgerechten und klimafreundlichen Neubau sowie der Bestandsmodernisierung vor allem in Ballungsräumen schaffen.
Mehr Unterstützung durch die Bundesregierung in der sozialen Wohnraumförderung
Die ökonomischen Rahmenbedingungen des Marktes mit exponentiell gestiegenen Finanzierungskosten, hohen Baukosten und zusätzlich unsicheren Entwicklungsperspektiven zur Zahlungsfähigkeit der Mieterinnen und Mieter erforderten eine ausreichende und verlässliche Basis staatlicher Finanzierung. Der Bund habe mit der Aufstockung der Bundesfinanzhilfen auf 14,5 Milliarden Euro für diese Legislaturperiode ein wichtiges Signal gesetzt. Damit werde ein hoher Beitrag für die Investitionssicherheit im sozialen Wohnungsbau für den Neubau, die Modernisierung und die Weiterentwicklung der Quartiere zu klimaeffizienter und bezahlbarer Wohnraumversorgung erreicht. Die Länder trügen ihren Teil für die ambitionierten Wohnraumförderprogramme bei. Allerdings reichten die Mittel für die soziale Wohnraumförderung in den Metropolregionen mit steigenden Mieten und hoher Zuwanderung nicht aus. Die sieben Länder adressieren daher in ihrem Positionspapier an den Bund die Bitte, die Mittel für die soziale Wohnraumförderung für diese angespannten Wohnungsmärkte noch einmal aufzustocken und die Vorgaben zu vereinfachen. Die durch den Bund geplante neue Gemeinnützigkeit mit dem Ziel dauerhafter Bindungen wird durch die sieben Länder ausdrücklich begrüßt. Die sieben Ländern fordern, die gesetzliche Grundlage für die "Neue Wohngemeinnützigkeit" bis Ende 2024 zu schaffen.
Förderung für den frei finanzierten Wohnungsbau muss ausgebaut werden
Die sieben Länder sehen die Wirkungen der Wohngeld-Novelle des Jahres 2022 sehr positiv. Hierdurch sei in den Bedarfsregionen bereits ein hoher Anteil der Haushalte wohngeldberechtigt. Sie warnen aber, dass zunehmend breitere Schichten der Bevölkerung angesichts der baukosteninduzierten hohen Neubaumieten in Zahlungsschwierigkeiten gerieten. Die Voraussetzungen für den frei finanzierten Wohnungsbau hätten sich nach Einschätzung der sieben Bauministerien im letzten Jahr radikal verschlechtert. Die zur Verfügung gestellten Mittel des Bundes in Höhe von 750 Mio. € für den energieeffizienten Wohnungsbau seien bereits jetzt deutlich überzeichnet. Um dem freifinanzierten Wohnungsbau im Geschosswohnungsbau und im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser Impulse zu geben, sei deshalb eine deutlich gestärkte und verlässliche Ausstattung der Mittel der KfW auf einem ausreichenden Niveau mit klimapolitisch sinnvollen Standards erforderlich.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 22. September 2023