Der Bauausschuss des Bundestages hat Plänen von Grünen und Linken für eine neue Wohngemeinnützigkeit eine Absage erteilt. Weder ein Gesetzentwurf der Grünen (BT Drs. 19/17307) noch ein Antrag der Linken (BT Drs. 19/17771) fanden in der Sitzung am 19. Mai 2021 eine Mehrheit – ersteren befürworteten nur die Initiatoren und die Linksfraktion, letzterer fand das Ja der Antragsteller bei Enthaltung der Grünen und Ablehnung aller anderen Fraktionen. Ein Grünen-Antrag zur Altschuldenregelung für Ost-Wohnungsunternehmen (BT Drs. 19/15921) wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt, hier enthielten sich AfD und Linke, die Grünen stimmten mit Ja.
Ein Abgeordneter der Grünen verwies auf den Rückgang an Sozialwohnungen. Seit 1990 habe sich die Zahl mehr als halbiert, man steuere auf einen Bestand von weniger als einer Million zu. Diese Entwicklung sei eine der Ursachen für die angespannten Wohnungsmärkte. Es müsse wieder mehr Sozialwohnungen geben, die Kommunen bräuchten Eingriffsmöglichkeiten, so der Abgeordnete. Im Gegensatz zur Linken beruhe der Grünen-Ansatz auf Freiwilligkeit; auch nicht gemeinnützige Unternehmen sollten Fördermittel erhalten können, wenn sie Sozialwohnungen bauen. Eine Linken-Abgeordnete stellte ebenfalls die Bedeutung von gemeinwohlorientierten Ansätzen zur Stabilisierung der Wohnungsmärkte heraus. Man brauche mehr Wohnungen mit dauerhafter Sozialbindung, um das Problem langfristig zu lösen.
Von der Fraktion CDU/CSU hieß es dazu, die Lösung liege nicht allein in einem neuen Rechtskonstrukt. Dieses würde vor allem zusätzliche Kosten verursachen. Das Gegenmodell der Union beruhe auf der Aufstockung von Fördermitteln für den Sozialwohnungsbau. Die SPD-Fraktion hingegen erklärte, auch sie sei für die Wiedereinführung einer Wohngemeinnützigkeit. Den Gesetzentwurf der Grünen lehne man wegen der Beschränkung auf angespannte Wohnungsmärkte ab. Investitionsprogramme brauche man zwar, allerdings nicht in der Größenordnung, wie es sich die Linken vorstellten, so eine Abgeordnete weiter.
Die AfD-Fraktion bewertete die Konzepte als nicht funktionsfähig und die darin enthaltenen Renditeversprechen als Illusion. Ein Abgeordneter verwies darauf, dass die Wohngemeinnützigkeit als Prinzip schon einmal gescheitert sei. Auch die FDP-Fraktion zweifelte die Praxistauglichkeit der Vorstellungen an; so würden die zahlreichen Dienstleistungen für Mieter nur dazu führen, dass Subunternehmen oder Ausgliederungen gegründet werden müssten, sagte ein Abgeordneter. Denn diese Dienstleistungen funktionierten nur kommerziell. Generell würden die Pläne viel Geld erfordern, sonst sei ein Neubau mit Mieten von zehn Prozent unter den ortsüblichen Vergleichsmieten nicht zu verwirklichen. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 19. Mai 2021