Bremer Senat beschließt Gebäudesanierungsprogramm 2019 – 30,1 Millionen Euro für Sanierung öffentlicher Gebäude

Februar 2019

Der Senat hat am 5. Februar 2019 das Gebäudesanierungsprogramm 2019 in Höhe von 30,1 Millionen Euro beschlossen. Darin enthalten sind 1,5 Millionen Euro sogenannte „Grundausstattung“, aus denen unterjährig Sofortmaßnahmen bezahlt werden können, rund 4,5 Millionen Euro Planungsmittel, wie auch 5,3 Millionen Euro für zusätzliche Kosten zur Weiterführung beschlossener Maßnahmen und circa 18,8 Millionen Euro für sieben neue Vorhaben.

Die Schwerpunkte der Baumaßnahmen liegen, wie bereits in den vergangenen Jahren, im Bereich Bildung und bei der Sanierung der Justizvollzugsanstalt an der Sonnemannstraße in Oslebshausen.

Die einzelnen Sanierungsprojekte:

  • Größter Einzelposten mit 6,08 Millionen Euro: Sanierung und dem Umbau des Lazarettgebäudes der JVA
  • Weitere 5,6 Millionen: Sanierung der denkmalgeschützten Außenmauer der JVA
  • 2,04 Millionen Euro: Turnhallensanierung an der Oberschule Sebaldsbrück, ergänzt um weitere zwei Millionen Euro Bundesmittel aus dem "Kommunalen Investitions-Fördergesetz II" (KInFG II)
  • 1,78 Millionen Euro: Dach- und Brandschutzsanierung des Schulzentrums Bördestraße in Burglesum
  • 1,57 Millionen Euro: Mobilbauersatz und Ausbau zur Ganztagsschule der Schule an der Wigmodistraße in Blumenthal
  • 947.000 Euro: Erweiterung der Verwaltung, Aufzug und Lehrküche für die Oberschule an der Lehmhorster Straße in Blumenthal
  • 748.000 Euro: Schadstoffsanierung der Außenanlagen des Kindertagesheims Löwenzahn an der Schleswiger Straße in Walle

Die jüngste Novellierung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes vom 20. Dezember 2018 verlangt u. a. eine Bestandsaufnahme und erste Grobplanungen notwendiger Umbaumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude bis zum 1. Januar 2023. Um dieses ehrgeizige Ziel verfolgen zu können, sind im Gebäudesanierungsprogramm erstmals zunächst 0,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. Bremer Senat für Finanzen, Pressemitteilung vom 5. Februar 2019