Für den weiteren Ausbau von Photovoltaik-Anlagen im Land Bremen gibt es gute Neuigkeiten: Der aktuelle Photovoltaik-Erlass erweitert den Anwendungsbereich bezüglich der Mindestabstände für Solaranlagen auf alle Gebäudeklassen und gestattet unter Beachtung brandschutztechnischer Auflagen eine Dachbelegung mit einer reduzierten Distanz von 50cm zu Brandwänden. So hat es das Bremer Bauressort beschlossen und ermöglicht damit mehr Hauseigentümerinnen und -eigentümern die Beteiligung an der Energiewende.
Die Einreichung konkreter Planungsunterlagen, die diese brandschutztechnischen Vorgaben beinhalten, ersetzt hierbei die Stellung des bisher nötigen Abweichungsantrages. Darüber hinaus wird ebenfalls auf die Erhebung von Gebühren bis zu einer Novellierung der Bremischen Landesbauordnung Ende des Jahres verzichtet. Im Sinne des Brandschutzes ist es wichtig, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile übertragen werden kann. Wenn Dachaufbauten, wie Solaranlagen aus brennbaren Baustoffen bestehen, müssen sie daher weiterhin mindestens 1,25 m von Brandwänden entfernt bleiben.
Quelle/Weitere Informationen: Pressestelle Senats Freie Hansestadt Bremen vom 6. April 2022