Bremen beschließt stärkere Wohnraumförderung

März 2020

Der Bremer Senat hat am 3. März 2020 weitreichende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der sozialen Wohnraumförderung beschlossen. Dazu gehört eine auf 30 Prozent angehobene Sozialwohnungsquote bei Neubauten, höhere Klimaschutzstandards für niedrigere Wohnnebenkosten, eine Überarbeitung des Förderprogramms zum Wohneigentumskauf durch Familien und die zusätzliche Bereitstellung von Wohnbauflächen. Es soll ein neues Wohnraumförderprogramm aufgelegt und die Mietpreisbindung von Sozialwohnungen verlängert werden. Zudem wird eine Genossenschaftsförderung eingeführt, und es soll ein Fördersegment für Wohnraum oberhalb der Sozialbindung geben.

In der aktuellen Legislaturperiode die Voraussetzungen für 10.000 zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden. Der Senat strebt zudem an, in dieser Wahlperiode die Zahl der Sozialwohnungen in der Stadtgemeinde Bremen auf 8.000 zu stabilisieren. Die Sozialwohnungsquote wird von 25 auf 30 Prozent erhöht. Dies soll für alle Wohnbauflächen gelten, bei denen der Kaufvertrag oder der städtebauliche Vertrag nach der Beschlussfassung durch den Senat geschlossen wird und mehr als 20 Wohneinheiten errichtet werden.

Zur Bereitstellung von geeigneten Wohnbauflächen soll in einem ersten Schritt das Impulsflächenprogramm weiterentwickelt werden. Mit der strukturierten Mobilisierung von Wohnungsbauflächen soll mittel- bis langfristig eine Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten für untere und mittlere Einkommensgruppen zum Wohnungsmarkt erzielt werden, gerade vor dem Hintergrund der erwarteten Zunahme an Bevölkerung. So würden die zentralen Voraussetzungen geschaffen, um ein mindestens ausreichendes Angebot im entsprechenden Segment aufzubauen und damit sich perspektivisch der Wohnungsmarkt von einem gegenwärtigen Angebots- zu einem Nachfragemarkt entwickelt.

Genossenschaften und andere kollektiv‐solidarische Formen des Wohneigentums sollen zukünftig besser unterstützt werden. Neben der Bereitstellung guter Beratungsangebote, Konzeptvergaben und Anhandgaben sollen die Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus fortgesetzt und am Beispiel anderer Länder die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung geprüft werden. Denkbar sind in diesem Zusammenhang etwa die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen in Form von zinslosen Darlehen oder auch Baukostenzuschüssen pro Wohnung. Quelle/Weitere Informationen: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Pressemitteilung vom 3. März 2020