Mit ozg.brandenburg.de erscheint jetzt eine OZG-Informationsseite mit Fokus auf das Bundesland Brandenburg, Federführer im Themenfeld Ein- & Auswanderung.
Wenn es um das Onlinezugangsgesetz (OZG) und die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland geht, tauchen schnell komplexe Fragen auf. Das gilt insbesondere für die Beteiligten, die mit der Umsetzung des OZG in Ländern und Kommunen beauftragt sind: So hat jedes Bundesland eigene Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bei Gesetzgebung und Vollzug und zudem die Federführung für ein OZG-Themenfeld. Das Land Brandenburg ist zusammen mit dem Auswärtigen Amt federführend für das Themenfeld Ein-& Auswanderung zuständig.
Speziell ausgerichtet auf diese Themen hat das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK Brandenburg) am 16. April 2020 eine neue Informationsseite veröffentlicht: Unter ozg.brandenburg.de finden Interessierte nun nützliche Hintergründe, Sachstände und Handlungshilfen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.
Mit der Informationsplattform will man erreichen, so Innenstaatssekretär Klaus Kandt, dass sich hier OZG-Umsetzerinnen und -Umsetzer in Brandenburg schnell und unkompliziert einen Überblick über länderspezifische Verwaltungsleistungen sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner verschaffen können.
Wie genau setzt Brandenburg das OZG um? Welche kommunalen Verwaltungsleistungen werden hier digitalisiert? Wofür steht der Bürger- und Unternehmensservice (BUS-BB)? Welche IT-Basiskomponenten werden den Behörden zukünftig zur Verfügung gestellt? Wer ist in Brandenburg für was zuständig? Diese und weitere Fragen möchte das Ministerium mit der Infoseite beantworten. Ergänzend werden Basisinformationen rund um das OZG, seinen Zweck und die darin enthaltenen Verwaltungsleistungen zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationsangebote: OZG-Umsetzung in Sachsen
Neben Brandenburg unterhält auch das Bundesland Sachsen seit dem letzten Jahr eine eigene OZG-Webseite mit länderspezifischen Themen. Unter ozg.sakd.de informiert die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) über die "Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für kommunale Verwaltungen im Freistaat Sachsen". Neben umfangreichen Einblicken aus den OZG-Werkstätten und -Projekten finden Interessierte Kontaktadressen und können sich über einen Newsletter auf dem Laufenden halten. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Pressemitteilung vom 24. April 2020