Für Menschen mit niedrigem Einkommen, für Studierende und Auszubildende, für Menschen mit Behinderungen und für Seniorinnen und Senioren soll es leichter werden in mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen zu ziehen. Das sieht der Entwurf für das Brandenburgische Wohnraumförderungsgesetz vor, den die Landesregierung auf Vorschlag von Bauministerin Kathrin Schneider am 9. Januar 2019 verabschiedet hat. Unter anderem werden die Einkommensgrenzen angehoben und künftig automatisch an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Außerdem wird der Berechtigtenkreis um gemeinschaftliche Wohnformen erweitert.
Der Entwurf für das Wohnraumförderungsgesetz wurde gemeinsam mit den Partnern im Brandenburger Bündnis für Wohnen erarbeitet.
Folgende Verbesserungen sind vorgesehen:
- Die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine werden der aktuellen Preisentwicklung und den demographischen Bedürfnissen angepasst. Die Einkommensgrenze für einen Singlehaushalt sowie der Kinderzuschlag werden stärker erhöht, als die Einkommensgrenzen für einen Zweipersonenhaushalt und weitere Personen. Grund dafür ist, dass Singlehaushalte und Haushalte mit Kindern einem besonderen Armutsrisiko unterliegen.
- Die Höhe der Einkommensgrenzen wird dynamisch alle vier Jahre an die Einkommensentwicklung in Brandenburg angepasst. Dadurch werden Gesetzesänderungen zur Angleichung der Einkommensgrenzen entbehrlich.
- Die Einkommensermittlung erfolgt durch eine rückblickende Betrachtung der vergangenen 12 Monate. Damit entfällt die bisher erforderliche Zukunftsprognose. Das sorgt für Verwaltungsvereinfachung und mehr Klarheit bei den Bürgerinnen und Bürgern.
- Gemeinschaftliche Wohnformen werden besser in die Wohnraumförderung einbezogen. Die Zielgruppen des Gesetzes und der Haushaltsbegriff werden entsprechend erweitert. Es ist nunmehr möglich, auch ohne eine verwandschaftliche oder verwandschaftsähnliche Beziehung zueinander zu haben, einen gemeinschaftlichen Haushalt zu begründen. Das schafft mehr Flexibilität bei der Versorgung mit gefördertem Wohnraum.
- Nahe Haushaltsangehörige werden nach Auszug oder Tod der Wohnberechtigungsscheininhaber besser geschützt. Sie dürfen automatisch weiterhin dort wohnen bleiben, ohne einen erneuten Antrag stellen zu müssen.
- Das Gesetz soll auch den Anforderungen besonderer Wohnformen, unter anderem für Studierende und Auszubildende, aber beispielsweise auch für Menschen mit Behinderungen oder Wohngemeinschaften zur Unterstützung im Alter besser gerecht werden.
Die Einkommensgrenzen steigen wie folgt:
1 Personen-Haushalt
bisher: 12.000 €, künftig: 15.600 € = 130 %
2 Personen-Haushalt
bisher: 18.000 €, künftig: 22.000 € = 122 %
Weitere Person
bisher: 4.100 €, künftig: 4.900 € = 120 %
Kinderzuschlag
bisher: 500 €, künftig: 2.000 € = 400 %
Bislang wurde die soziale Wohnraumförderung in Brandenburg nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes geregelt. Die Länder haben jedoch die Möglichkeit eigene Gesetze zu erlassen, die einen flexibleren Einsatz der Mittel erlauben. Der Landtag hatte die Landesregierung Anfang 2018 aufgefordert, ein Wohnraumförderungsgesetz für Brandenburg vorzulegen. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg, Pressemitteilung vom 9. Januar 2019