Nach entsprechender Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG), im März 2021 im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, folgt die Einführung der Bodycams. Polizei und Feuerwehr dürfen nun in bestimmten Situationen ihre Einsätze filmen. „Wir setzen damit ein ausdrückliches Vorhaben der rot-rot-grünen Koalition um“, so Innensenator Geisel. Er verwies auf die insgesamt 3.525 Fälle in Berlin, in denen im vergangenen Jahr Einsatzkräfte angegriffen wurden.
Bodycams sollen im Einsatzgeschehen zur Deeskalation beitragen. Falls es dennoch zu rechtswidrigen Angriffen kommt, verbessern sie die Beweislage. Immer wieder kommt es in Berlin zu Situationen, in denen Einsatzkräfte massiv angegriffen werden. Solchen Extremfällen sollen die Bodycam-Aufzeichnungen entgegenwirken; ebenso Beleidigungen gegenüber Angehörigen von Polizei und Feuerwehr. Umgekehrt erleichtern die Filmaufnahmen auch die Überprüfung polizeilicher Maßnahmen auf ihre Rechtsmäßigkeit. Für die Polizei Berlin sind im ersten Schritt 20, für die Berliner Feuerwehr 10 Bodycams vorgesehen. Anfang 2022 sollen dann bis zu 300 Bodycams bei Polizei und Feuerwehr im Probebetrieb laufen. Eingesetzt werden sie bei der Brennpunkt- und Präsenzeinheit, dem Abschnitt 52 der Polizei-Direktion 5 (City) sowie den Feuerwachen Mitte und Urban.
Quelle/Weitere Informationen: Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Pressemitteilung vom 23. August 2021