In der Corona-Pandemie kommt es insbesondere darauf an, schnell die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen insbesondere für die Kliniken, Ärzte und alle Verwaltungseinheiten, Einrichtungen und Personen, die an der Bewältigung der Pandemie-Krise arbeiten.
Beschafferinnen und Beschaffer in Bund, Ländern und Kommunen müssen innerhalb extrem kurzer Fristen versuchen, Material zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversordnung und der Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung insgesamt zu beschaffen.
Das Vergaberecht bietet eine Reihe von Möglichkeiten, in solchen Dringlichkeitssituationen dennoch schnell und effizient zu beschaffen. Diese Möglichkeiten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einem am 19. März versendeten Rundschreiben zu Dringlichkeitsvergaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie umfassend dargestellt.
Darüber hinaus stellt das Rundschreiben fest, dass in der aktuellen Situation die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben sowohl im Ober- wie auch Unterschwellenbereich zweifelsohne gegeben sind. Auf weitere Möglichkeiten zur flexiblen Bedarfsdeckung, etwa durch Vertragserweiterungen weist das Rundschreiben ebenfalls hin. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 19. März 2020