Strukturschwache Kommunen erhalten künftig Unterstützung bei Straßenausbau: Dem Ersten Gesetz zur Änderung des GRW-Gesetzes aus dem Bundestag hat am 26. März 2021 auch der Bundesrat zugestimmt.
Regionale Wirtschaftsstrukturen stärken
Künftig kann die Anbindung kommunaler Gewerbegebiete an das überregionale Straßennetz im Rahmen der so genannten Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur – GRW" finanziell gefördert werden. Ziel ist es, die Ansiedlung neuer oder zur Expansion bereits vorhandener Unternehmen in strukturschwachen Regionen zu begünstigen.
Förderlücke schließen
Nach geltendem Recht ist die Straßenbauförderung aus GRW-Mitteln nicht möglich, weil die Anbindung von Gewerbegebieten in der Zuständigkeit der Gemeinden liegt. Gerade finanzschwache Kommunen konnten die teuren Ausbaumaßnahmen an Landes- und Bundesstraßen allerdings oft nicht finanzieren. Dies hatte zur Folge, dass Gewerbegebietsentwicklungen nicht umgesetzt oder mit GRW-Mitteln ausgebaute Gewerbegebiete nicht befriedigend genutzt werden können. Auch die Vermarktung der Flächen war erschwert, weil Investoren Zweifel daran hatten, ob zeitnah der bedarfsgerechte Straßenausbau erfolgen würde.
Das Gesetz kann unmittelbar nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Quelle: Bundesrat KOMPAKT vom 26. März 2021