Der Bundesrat hat umfangreiche Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Beschleunigung von Investitionen" (BT Drs. 19/22139) vorgelegt, die von der Bundesregierung teils angenommen, teils abgelehnt und teils geprüft werden, wie aus einer Unterrichtung (BT Drs. 19/22778) hervorgeht. Die allgemeine Feststellung der Länderkammer, wonach der vorgelegte Gesetzentwurf zu kurz greift, "da der wichtige Sektor des öffentlichen Personennahverkehrs, namentlich das Personenbeförderungsgesetz und die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung, nicht erfasst werden" will die Regierung der Vorlage zufolge prüfen. Aus Sicht des Bundesrates muss der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs als wichtiges Element des Klima- und Umweltschutzes erleichtert und beschleunigt werden.
Auch den Bundesratsvorschlag, die für das Allgemeine Eisenbahngesetz vorgesehenen Regelungen sinngemäß auch in das Personenbeförderungsgesetz und die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung aufzunehmen, will die Regierung nach eigenen Angaben prüfen. Aus Sicht der Länder betrifft das insbesondere die Legaldefinition des Begriffs der Unterhaltung von Betriebsanlagen, die Ausnahmen von der Pflicht zur Planfeststellung für bestimmte Maßnahmen, die Regelungen zu Enteignungen, und zum Betreten von Grundstücken sowie zur Freistellung von der Planfeststellungspflicht bei der Erneuerung von Betriebsanlagen, "wenn der Grundriss oder der Aufriss der Betriebsanlage oder beides nicht wesentlich geändert werden". Quelle: Heute im Bundestag (hib) vom 5. Oktober 2020