Der Senat von Berlin hat in der Sitzung am 13. Juni 2023 auf Vorlage des Senats Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die Verlängerung der Kündigungsschutzklausel-Verordnung erlassen. Danach wird der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung im Rahmen von Wohnungsumwandlungen um weitere zehn Jahre in ganz Berlin sichergestellt. Sie tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft und löst damit nahtlos die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2013 ab. Sie gilt im Sinne des § 577a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung.
Die vormalige „Kündigungsschutzklausel-Verordnungen“ aus den Jahren 2004 und 2011 umfassten einen siebenjährigen Schutz und galten in vier bzw. sechs Bezirken Berlins. Die aktuell gültige Verordnung aus 2013 läuft am 30. September 2023 aus. Die neue Verordnung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft und gewährleistet dadurch, dass sich keine „Regelungslücke“ zu Ungunsten der betroffenen Mieter und Mieterinnen ergibt.
Quelle: Regierender Bürgermeister zu Berlin, Pressemitteilung 13. Juni 2023