Berliner Teilhabegesetz beschlossen

Juli 2019

Das Berliner Teilhabegesetz ist vom Senat beschlossen worden. Nun sollen die nötigen Voraussetzungen für einen guten Übergang ins neue System der Eingliederungshilfe geschaffen werden, um das Gesetz für Menschen mit Behinderung nutzbar zu machen. Am 1. Januar 2020 soll die Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialleistungen ins Recht der Rehabilitation und der Teilhabe überführt.

Der Entwurf des Senats zum Berliner Teilhabegesetz wird nun an das Berliner Abgeordnetenhaus übergeben. Damit es zum 1. Januar 2020 in Kraft treten und entsprechende Leistungen gewährt werden können, soll es gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz 2020/21 beraten und beschlossen werden. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass genügend Mittel für die neue Aufgabe eingeplant werden.

Die Eingliederungshilfe soll zukünftig von spezialisierten Teilhabefachdiensten in den Sozial- und Jugendämtern bearbeitet werden. Das Arbeitsbündnis "Haus der Teilhabe" soll dafür sorgen, dass die Partner eng zusammenarbeiten und den Blick über den Tellerrand nicht vergessen. Teilhabebedarfe werden zukünftig durch das Berliner Teilhabeinstrument (TIB) ermittelt. Dieser Fragebogen soll helfen, die Hilfe für die Menschen individueller und flexibler zu gestalten. Dafür habe der Senat bereits eine entsprechende Verordnung erlassen.

Für Kinder und Jugendliche mit geistigen oder körperlichen Behinderungen werden künftig eigene "Teilhabefachdienste Jugend" in den bezirklichen Jugendämtern zuständig sein. Auch junge Volljährige, die noch Leistungen nach dem SGB VIII erhalten, haben hier ihre Ansprechpartner.

Staatsekretärin für Jugend und Familie Sigrid Klebba erklärte hierzu, dass es mit den Teilhabefachdiensten Jugend künftig eigenständige und neu strukturierte Einheiten gäbe, die auf dem vorhandenen Fachwissen der Jugendämter aufbauen könnten. Bei Kindern und Jugendlichen müsse es darum gehen, Familien als Ganzes zu sehen. Wenn Familien zusätzlich zu Leistungen der Teilhabe und Rehabilitation Unterstützung benötigen, könne der Regionale Soziale Dienst hinzukommen.

Gesundheitsstaatssekretär Martin Matz sieht im Gesetz einen wichtigen Schritt für die Berliner Pflege und das Gesundheitswesen zur Vernetzung der Leistungen und Kooperation der Kostenträger mit denen der Eingliederungshilfe. Auch in Fällen, in denen Bedarfe jeweils über die einzelnen Leistungsbereiche Pflege und Teilhabe hinausgehen, hätten Leistungsberechtigte Personen mit dem Teilhabefachdienst einen zentralen Ansprechpartner im Bezirk. Für Menschen mit einem besonderen Bedarf an Pflege und Teilhabe steht ab 2020 bezirksübergreifend ein spezialisiertes Team im Landesamt für Gesundheit und Soziales zur Verfügung. Bei der Leistungsgewährung für Menschen mit psychischen Behinderungen konnten die schon bewährten Strukturen des Gesundheitswesens eingebunden werden, so Matz. Quelle/Weitere Informationen: Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 12. Juli 2019

Weitere Informationen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes:
www.berlin.de/sen/soziales/themen/menschen-mit-behinderung/bundesteilhabegesetz/


Mai 2019

Entwurf des Berliner Teilhabegesetzes auf den Weg gebracht

Das Bundesteilhabegesetz soll die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung grundlegend umgestalten. Am 1. Januar 2020 wird diese Hilfe aus dem Recht der Sozialleistungen ins Recht der Rehabilitation und Teilhabe überführt. Der Senat hat am 14. Mai 2019 auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, den Entwurf des Berliner Teilhabegesetzes zur Kenntnis genommen. Er wird nun – vor Beschlussfassung im Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus – dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Das Berliner Teilhabegesetz soll die Voraussetzung für einen guten Übergang ins neue System in Berlin schaffen. Damit es zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt und Leistungen rechtssicher gewährt werden können, soll es gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz 20/21 beraten und beschlossen werden.

Die gemeinsame Beratung mit dem Haushaltsgesetz soll auch sicherstellen, dass ausreichend Ressourcen für die neue Aufgabe eingeplant werden. Die Eingliederungshilfe solle zukünftig von spezialisierten Teilhabefachdiensten in den Sozial- und Jugendämtern bearbeitet werden. Das Arbeitsbündnis "Haus der Teilhabe" soll dafür sorgen, dass die Partner zusammenwirken und den Blick über den Tellerrand nicht vergessen.

Teilhabebedarfe werden zukünftig auf Grundlage des Berliner Teilhabeinstruments (TIB) ermittelt. Ein Fragebogen soll den Fachkräften helfen, genau auf die betroffene Person ausgerichtet und ressourcenorientiert zu arbeiten. Der Senat hat am 14. Mai 2019 dazu eine entsprechende Verordnung (TIBV) zur Kenntnis genommen, um über das sogenannte Bedarfsermittlungsinstrument verbindliche Festlegungen zu treffen. Quelle/Weitere Informationen: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 14. Mai 2019