Der Senat von Berlin hat am 30. März 2021 die Geltungsdauer der zuletzt im Dezember 2020 beschlossenen "Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten" bis Ende des Monats September 2021 verlängert.
Die "Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten" gelten weiterhin sowohl für Wohnungs- als auch für Gewerbemieterinnen und -mietern der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Es gilt die Vorgabe, bis zum 30. September 2021 keine Mieterhöhungen anzukündigen bzw. angekündigte Mieterhöhungen zurückzunehmen. Außerdem werden die städtischen Wohnungsbaugesellschaften dazu aufgefordert, mit den Mieterinnen und Mietern bei Mietrückständen individuelle und kulante Lösungen zu vereinbaren und bei Zahlungsrückständen keine Kündigungen auszusprechen. Auch Räumungstitel sollen bis zum 30. September 2021 nicht erwirkt bzw. Räumungen nicht vollstreckt werden. Quelle/Weitere Informationen: Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen,Pressemitteilung vom 30. März 2021