Berliner Senat beschließt siebten Bericht zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten

April 2024

Der Senat von Berlin hat am 16. April 2024 auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, den siebten Bericht über die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten in sozialen Erhaltungsgebieten beschlossen. Der Bericht beschäftigt sich mit der Entwicklung von Vorkaufsrechten in sozialen Erhaltungsgebieten im Jahr 2023.

Gegenüber dem Jahr 2022 ist die Zahl der sozialen Erhaltungsgebiete von 74 auf 78 gestiegen. Neu hinzugekommen sind je zwei Gebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf (Brabanter Platz und Hochmeisterplatz) und Tempelhof-Schöneberg (Mariendorf und Wittenbergplatz).

Aufgrund der geltenden Rechtslage hätten laut Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen 2023 lediglich in sieben Fällen das Vorkaufsrecht überhaupt geprüft werden (im Vergleich 2021: 177 Fälle; 2022: 9 Fälle). In Charlottenburg-Wilmersdorf wurden zwei Abwendungen vereinbart (2021 berlinweit: 84; 2022: 4).

Im Berichtszeitraum konnte zum ersten Mal seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wieder ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden (2021: 13; 2022: 0). Nach Auffassung der Senatsverwaltung ist für die niedrigen Zahlen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 (BVerwG 4 C 1.20) maßgeblich verantwortlich, das weiterhin seine volle Wirkung entfalte.

In fast allen potentiellen Prüffällen war die Ausübung des Vorkaufsrechts beziehungsweise der Abschluss einer sogenannten Abwendungsvereinbarung von vornherein ausgeschlossen. Mit Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 wurden 72 Abwendungen für nichtig erklärt beziehungsweise gekündigt. Das sind rund 18 Prozent aller Abwendungen, die in sozialen Erhaltungsgebieten seit 2015 erzielt werden konnten. Das Land Berlin geht davon aus, dass die angegriffenen Abwendungen weiterhin wirksam sind. In sieben Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hat das Land Berlin als Beklagte erstinstanzlich obsiegt mit der Folge, dass die Abwendungen bis auf Weiteres wirksam bleiben. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.

Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler: "Die Ausweisung weiterer Milieuschutzgebiete zeigt, dass die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in Berlin vielerorts geschützt werden muss. Auch das Vorkaufsrecht kann einen Beitrag für den effektiven Schutz der Wohnbevölkerung leisten. Die Instrumente helfen uns, die soziale Mischung zu erhalten, die Berlin ausmacht. Wegen der geltenden Rechtsprechung können wir das Vorkaufsrecht aber nicht umfassend anwenden. Ich halte eine Veränderung für notwendig, diese kann aber nur über das Baugesetzbuch erfolgen, wofür das Land Berlin keine Gesetzgebungskompetenz hat. Es sind mittlerweile mehr als zwei Jahre seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vergangen. Ich sehe die Bundesregierung in der Pflicht, endlich ihrer Verantwortung für die Mieterinnen und Mieter nachzukommen."

Quelle/Weitere Informationen: Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Pressemitteilung vom 16. April 2024