Der Berliner Senat hat am 26. Februar 2019 den neuen Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2019 bis 2023 beschlossen. Mit ihm will der Senat die Grundlage für die Weiterentwicklung einer attraktiven, stadtverträglichen und dauerhaft nachhaltigen Mobilität im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) schaffen. Grundlage ist das neue Berliner Mobilitätsgesetz, das Ziele und Vorgaben zugunsten des Umweltverbundes (Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehr) setzt, die der Nahverkehrsplan für die Verkehrsmittel U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn, Bus und Regionalbahnverkehr konkretisiert. In den Blick genommen werden dabei die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung, die Anbindung neuer Wohnstandorte sowie Angebote für Arbeitspendler aus dem und in das Umland der Hauptstadt. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist die betriebs- und unternehmensübergreifende Integration der Verkehrsmittel und Verkehrsleistungen. Der Nahverkehrsplan enthält zudem Vorgaben zur Umsetzung vollständiger Barrierefreiheit und ist die Basis für den Abschluss der in seinem Gültigkeitszeitraum neu zu vergebenden Verkehrsverträge. Neben dem SPNV (S-Bahn und Eisenbahnregionalverkehr) betrifft dies insbesondere die im Jahr 2020 beabsichtigte Direktvergabe des ÖPNV-Gesamtnetzes von U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre an die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
Hauptziele des Nahverkehrsplanes 2019 bis 2023
Beteiligungsverfahren
Für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein gesetzliches Beteiligungsverfahren initiiert und umgesetzt. Im Rahmen dieses Verfahrens sind insgesamt 46 Stellungnahmen von Berliner Bezirken, Verkehrsunternehmen, benachbarten ÖPNV-Aufgabenträgern, Verbänden, Vertreterinnen und Vertretern mobilitätseingeschränkter Menschen, Fahrgast- und Umweltverbänden sowie weiteren institutionellen Akteuren eingegangen, zudem 20 Stellungnahmen von Privatpersonen und weitere 33 inhaltlich und teils auch textlich identische Schreiben zur Verlegung einer Buslinie.
Die Fachöffentlichkeit wurde über zwei Fachveranstaltungen mit Diskussions- und Arbeitsgruppen einbezogen. Zu speziellen Fragen der Barrierefreiheit wurden zudem zwei weitere Workshops mit Verbänden und Institutionen gemäß § 8 Abs. 3 PBefG durchgeführt.
Weitere Informationen zum Nahverkehrsplan 2019-2023 finden sich auch auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Quelle: Senatskanzlei Berlin, Pressemitteilung vom 26. Februar 2019