Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2022 auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Andreas Geisel, den am 1. November 2022 angekündigten Mietenstopp beschlossen. Dieser sieht vor, dass für Wohnungen im Landesbesitz keine Mieterhöhungen bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden. Bereits vereinbarte Mieterhöhungen mit Wirkung zum 1. November 2022 werden durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zurückgenommen. Die berlinovo wird den Mietenstopp in ihrem Eigenbestand mit klassischem Wohnen anwenden. Bei den in ihrem Fondsbestand befindlichen Wohnungen setzt sie sich in diesen Gesellschaften im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten ebenfalls für eine Umsetzung des Mietenstopps ein.
Damit reagiert der Senat auf die wachsenden finanziellen Belastungen der Berliner Mieterinnen und Mieter durch die massiv steigenden Energiekosten. Der Beschluss zum Mietenstopp ist eine weitere Maßnahme des Mieterschutzes und ergänzt das sogenannte Kündigungsmoratorium vom 27. September 2022, das die landeseigenen Wohnungsunternehmen dazu verpflichtet, in ihrer betrieblichen Praxis individuelle Vereinbarungen mit Mieterinnen und Mietern zum Abschluss von Stundungsmöglichkeiten zu treffen, keine Kündigungen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten wegen erhöhter Energiekostenvorauszahlungen auszusprechen sowie keine Räumungen bewohnter Wohnungen durchzuführen.
Dazu sagte Senator Andreas Geisel: "Als Gesellschaften mit mehr als 360.000 Wohnungen für 750.000 Menschen in Berlin haben die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen und die berlinovo eine besondere Verantwortung für eine sozial gerechte Wohnungspolitik. Mietenstopp und Kündigungsschutz bedeuten eine direkte Entlastung der Mieterhaushalte. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sind damit erneut beispielgebend auf dem Berliner Immobilienmarkt. Der Senat von Berlin ruft alle privaten Vermieterinnen und Vermieter auf, diesem Beispiel zu folgen und im Rahmen ihrer Verantwortung für eine solidarische Zivilgesellschaft in gleicher Weise zu verfahren."
Quelle/Weitere Informationen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Pressemitteilung vom 6. Dezember 2022