Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 28. November 2023 auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, eine Novellierung des Berliner Bestattungsgesetzes beschlossen. Die Gesetzesvorlage wird nunmehr dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt.
Das Bestattungsgesetz regelt umfassend den Umgang mit verstorbenen Personen im Hinblick auf die Bestattung, legt mögliche Bestattungsformen fest und gestaltet die ärztliche Leichenschau in rechtlicher Hinsicht näher aus. Mit der Novellierung des Gesetzes wird das Bestattungswesen in Berlin modernisiert und weiterentwickelt. Es werden dazu teilweise bürokratische Anforderungen abgebaut und der Verwaltungsaufwand bei Bestattungen reduziert.
Kernpunkt der Novellierung ist die Abschaffung der 48-stündigen Wartefrist bis zu einer möglichen Bestattung. Diese historisch gewachsene, jedoch sachlich nicht begründbare Wartefrist steht im Widerspruch zu religiösen Bestattungsriten, welche eine möglichst zeitnahe Bestattung erfordern. Mit der Abschaffung der Wartefrist stärkt der Senat die Religionsfreiheit.
Darüber hinaus wird mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes klargestellt, dass auch Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen zukünftig auf Wunsch der Eltern bestattet werden können. Weiterhin wird durch das neue Gesetz das Verfahren bei Seebestattungen im Sinne der Hinterbliebenen erleichtert.
Quelle/Weitere Informationen: Berliner Senatskanzlei, Pressemitteilung vom 28. November 2023