Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat am 17. September 2019 den Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes mit dem neuen Abschnitt Fußverkehr zur Kenntnis genommen. Das Land Berlin will damit die Förderung des Fußverkehrs erstmals gesetzlich verankern.
Der Abschnitt Fußverkehr des Berliner Mobilitätsgesetzes wurde in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren mit dem Mobilitätsbeirat erarbeitet. In diesem Beirat sind Mobilitätsverbände (u. a. der FUSS e.V.), Interessenvertreterinnen und -vertreter von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Bezirke, Senatsverwaltungen und Mitglieder des Abgeordnetenhauses vertreten.
Zu den wichtigsten neuen Regelungen im Gesetzentwurf zählen:
- Überqueren von Straßen: Um das Queren von Straßen zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen, sollen mehr Gehwegvorstreckungen ausgebaut, Mittelinseln errichtet und Bordsteine abgesenkt werden (in Kombination mit taktilen Elementen für Seheingeschränkte). Bei breiten Straßen soll die Grünphase künftig so lang sein, dass das Warten auf der Mittelinsel entfällt. Zudem wird die bei sogenannten Blindenampeln vorhandene Möglichkeit ausgeweitet, die Grünphase per Knopfdruck zu verlängern.
- Verkehrsberuhigung: Der Gesetzentwurf sieht vor, für den Fußverkehr besonders geeignete Räume einzurichten und zu fördern, in denen der Autoverkehr keine oder nur eine nachgeordnete Rolle spielt, also etwa Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Straßen oder Spielstraßen. Der Fußverkehr erhält als Teil des Umweltverbunds (aus Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehr) ausdrücklich Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr bei allen Planungen.
- Direkte Wege: Künftig soll an jedem Arm einer Kreuzung die direkte Querung für Zufußgehende möglich sein. Unattraktive Umwege sind zu vermeiden.
- Beleuchtung: Fuß- und auch Radwege sind künftig besser zu beleuchten, insbesondere auch in den Randbereichen, damit sich Menschen dort sicher fühlen können.
- Schulwege: Die Senatsverwaltungen für Verkehr und für Bildung erarbeitet ein Konzept für das schulische Mobilitätsmanagement um Schulwege sicherer zu machen. Dazu gehören bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen im Schulumfeld, eine Ausweitung des Einsatzes von Schülerlotsinnen und -lotsen, bezirkliche Schulwegpläne und Mobilitätsgremien an Schulen mit Elternbeteiligung.
- Personal: In der Senatsverwaltung für Verkehr wird eine neue Koordinierungsstelle für den Fußverkehr eingerichtet, die direkt der Hausleitung unterstellt ist. Jeder Bezirk erhält zudem zwei Vollzeitstellen nur für die Fußverkehrsplanung (analog den Stellen für Radverkehr).
- Planung: Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Fußverkehrsabschnitts im Mobilitätsgesetz wird die Senatsverwaltung für Verkehr einen Fußverkehrsplan für Berlin mit Zielvorgaben und konkreten Ausbauplänen erarbeitet haben. Schon innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten sind zudem zehn größere Fußverkehrsprojekte zu definieren, die innerhalb von fünf Jahren vollendet oder mindestens fertig geplant werden können.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt damit zahlreiche Hinweise aus der Verbändebeteiligung: Insgesamt sind 238 Hinweise eingegangen, von denen rund ein Viertel nach Prüfung in die Vorlage eingeflossen ist.
Vor Beschlussfassung durch den Senat wird der Gesetzentwurf nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet, danach geht die Novelle in die parlamentarische Abstimmung im Abgeordnetenhaus. Der Abschnitt Fußverkehr, der Anfang kommenden Jahres beschlossen werden soll, wird der vierte Baustein des Mobilitätsgesetzes. Die Abschnitte zu Allgemeinen Zielen, ÖPNV und Radverkehr traten im Juli 2018 in Kraft. Quelle/Weitere Informationen: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Pressemitteilung vom 17. September 2019