Der Senat hat beschlossen, dass Berlin dem länderübergreifenden Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beitritt. Mit Einführung der Bezahlkarte im Land Berlin wird der Verwaltungsaufwand reduziert, eine Hinwendung zum Sachleistungsprinzip ist damit nicht verbunden. Eine Arbeitsgruppe der Länder unter Beteiligung des Bundes hat für die Vergabe bundeseinheitliche Mindeststandards vereinbart. Aus Berliner Sicht ist dabei insbesondere die Berücksichtigung von Mindeststandards wie zum Beispiel der Stigmatisierungsfreiheit oder der Möglichkeit individueller Betragsgrenzen zur Barauszahlung von besonderer Bedeutung.
Mit Berlin werden sich 14 Länder an dem länderübergreifenden Vergabeverfahren beteiligen. Die übrigen beiden Länder bereiten ihre Vergabeverfahren jeweils in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen Mindeststandards vor.
Quelle/Weitere Informationen: Senatskanzlei Berlin, Pressemitteilung vom 30. Januar 2024