Der Berliner Senat beabsichtigt, die Kreditermächtigung der Berliner Bodenfonds GmbH (BBF GmbH) für strategische Grundstückskäufe auszuweiten. In den Jahren 2022 und 2023 soll jeweils ein Kreditvolumen von 100 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Das hat der Senat am 25.10.2022 beschlossen. Die Vorlage wird nun zur Beschlussfassung dem Abgeordnetenhaus übermittelt. Gestärkt wird hierdurch auch die Eigenkapitalverstärkung zur Finanzierung der Kredittilgung. Für die erforderliche Zuführung des Eigenkapitals waren im Doppelhaushalt für 2020 und 2021 bereits mit einer ersten Kreditermächtigung Mittel in Höhe von 290 Mio. Euro vorgesehen.
Damit neben der Kredittilgung auch die Ankäufe fortgeführt werden können, sind für 2022 und 2023 Verpflichtungsermächtigungen von jeweils 100 Mio. Euro vorgesehen. Diese ermöglichen die Aufnahme weiterer Kredite bei der Investitionsbank Berlin (IBB). Die Kreditaufnahme setzt seit dem 1. Januar 2020 auch eine Kreditermächtigung des Abgeordnetenhauses voraus (§ 3 Abs. 3 BerlSchuldenbremseG).
Die erworbenen Grundstücke werden mittels Erbbaurechts-, Pacht- oder Mietvertrag an das Land Berlin weitergegeben. Aus den Entgelten leistet die BBF GmbH die Zinskosten gegenüber der IBB sowie die operativen Kosten für die grundstücksbezogene Vertragsabwicklung und -verwaltung.
Quelle/Weitere Informationen: Portal www.berlin.de, Senatskanzlei, Pressemitteilung vom 25.10.2022