Nach der Zustimmung des Rats der Bürgermeister am 10. November 2022 hat der Senat in seiner Sitzung am 29. November 2022 die vom Senat für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz vorgelegte Änderung des Straßenreinigungsgesetzes beschlossen. Quelle/Weitere Informationen: Berliner Senatskanzlei, Pressemitteilung vom 29. November 2022
Der Senat für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat einen Vorschlag zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes zur Kenntnis genommen, mit der ab 2024 Straßen an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen von der Gebührenpflicht für die Straßenreinigung ausgenommen werden. Die Straßenreinigungsgebühren werden dann nicht mehr von den Bezirken, sondern unmittelbar durch das Land Berlin gezahlt. Die bezirklichen, öffentlichen Grün- und Erholungsflächen sind damit Grundstücken gleichgestellt, die forst- oder landwirtschaftlich genutzt werden – und für die bereits eine derartige Befreiung gesetzlich vorgesehen ist. Das Land Berlin reduziert mit der Gesetzesänderung den Verwaltungsaufwand in den Berliner Bezirksämtern.
Die Gebührenbefreiung erstreckt sich auch auf den Winterdienst, den nach erfolgter Gesetzesänderung die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) in eigener Zuständigkeit erledigen. Die Kosten hierfür werden aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin getragen. Da die Aufträge für den Winterdienst jeweils bereits im Sommer vergeben und bis Ende März abgeschlossen werden, wird diese Regelung zeitversetzt zum 1. Oktober 2024 in Kraft treten.
Quelle/Weitere Informationen: Portal www.berlin.de, Sentaskanzlei, Pressemitteilung vom 25.10.2022