Die Berliner Senatssozialverwaltung bietet obdachlosen Menschen ab diesem Winter neue Hilfsangebote an: Es sind drei Unterkünfte im Tag-und-Nacht-Betrieb (24/7) mit Versorgungs- und Sozialberatungsangeboten, die aus EU-Mitteln zur Corona-Wohnungslosenhilfe in Höhe von 11,4 Millionen Euro für eine Dauer von 24 Monaten finanziert werden. Die drei Einrichtungen, eine davon nur für Frauen, werden von der Berliner Stadtmission, dem Internationale Bund (IB) und der Stiftung zur Förderung sozialer Dienste (SFD) betrieben. Das Land Berlin hatte im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zusätzliche Mittel in Höhe von 50 Mio. Euro aus der Europäischen Aufbauhilfe React-EU erhalten.
Am 5. November hat Sozialsenatorin Elke Breitenbach mit Vertreterinnen und Vertretern der Einrichtungen die 24/7-Unterkunft für wohnungslose Frauen am Halleschen Ufer in Berlin-Kreuzberg besucht und die drei Modellprojekte vorgestellt.
In den Einrichtungen leben obdachlose Menschen. Mit einer sicheren Unterkunft, Essenversorgung und mehrsprachigen Beratungsangeboten soll ihre Lebenssituation nachhaltig verbessert werden. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von Nationalität, Sprach- und Kulturzugehörigkeit, Geschlecht und Religion. Die Aufnahme ist anonymisiert möglich und bedarf keiner Kostenübernahme durch eine Sozialleistungsbehörde. Eine Meldeauflage besteht nicht.
Mit den Projekten werden wohnungslose Menschen gefördert und unterstützt. Die Projekte stellen zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe ergänzende Angebote bereit, um Infektionsschutz und Sicherheit für die Betroffenen durch besondere Unterkünfte, Beratung und Versorgung zu erreichen. Die Projekte reagieren auch auf die Problematik, dass in den bestehenden Unterkünften aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche Plätze in den Notübernachtungen und Tagesangeboten aufgrund notwendiger Entzerrungs-Maßnahmen weggefallen sind. Obdachlose Menschen sollen so gestärkt werden, dass sie zukünftig nicht mehr auf der Straße leben müssen und ihre Obdachlosigkeit beenden können. Dem Zugang in das Regelsystem komme hierbei eine herausragende Bedeutung zu. Weiterhin sei es Ziel, dass die Gäste der Einrichtungen ihre gesundheitliche Situation verbessern, teilte die Berliner Senatssozialverwaltung mit. Quelle/Weitere Informationen: Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 5. November 2021