Der Berliner Senat hat am 4. August 2020 die Verordnung über die Abweichung von den Einkommensgrenzen des § 9 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes aktualisiert und damit die Unterstützung von verdrängungsbedrohten Haushalten in umgewandelten Mietwohnungen durch ein zinsloses Darlehen zum Eigentumserwerb eingeleitet.
Aufgrund der Eigenkapitalersatzdarlehen-Vorschriften (veröffentlicht im Amtsblatt vom 12.06.2020) in Verbindung mit der heute beschlossenen Rechtsverordnung können zukünftig bisherige Mieterhaushalte für den Kauf ihrer Wohnung ein bis zu 20 Jahre zinsloses, nachrangiges Darlehen von bis zu 40.000 Euro€, zuzüglich 10.000 Euro je Kind im Haushalt, erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnung bereits vor der Umwandlung in eine Eigentumswohnung gemietet wurde und dass das Haushaltseinkommen maximal 80 % über den Einkommensgrenzen des § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz liegt (z. B. für einen 4-Personenhaushalt mit zwei Kindern jährliches Haushaltsnettokommen ohne Kindergeld bis zu 48.960 Euro).
Staatssekretär für Wohnen Sebastian Scheel: "Durch die neue Förderung soll Haushalten mit begrenztem Einkommen der Kauf Ihrer Wohnung durch eine leistbare Gesamtfinanzierung auch ohne größere Ansparsummen ermöglicht werden. Dadurch kann im Falle einer Umwandlung der dauerhafte Verbleib in der Wohnung gesichert werden. Mit dem Eigenkapitalersatzdarlehen wird eine tatsächlich-praktische Wahrnehmung des Vorkaufsrechts ermöglicht und damit ein Beitrag zur sozialen Stabilisierung der Wohnquartiere und der Bewohnerstruktur geleistet."
Die Förderung erfolgt durch Erstattung der Zinsen für von der Investitionsbank Berlin (IBB) vergebene Darlehen. Die Übernahme der Zinsen durch Berlin ist auf die Zeit der Selbstnutzung der Wohnung durch den begünstigten Haushalt beschränkt. Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Pressemitteilung vom 4. August 2020