Der Berliner Senat hat am 26. März 2024 den Entwurf für das Berliner Grundsteuermesszahlengesetz (BlnGrStMG) beschlossen. Das Gesetz ist Teil der Reform der Grundsteuer in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Praxis der Grundsteuererhebung 2018 bundesweit für verfassungswidrig erklärt.
Als erstem Bundesland ist es Berlin gelungen, fast alle Grundsteuerwertbescheide zu erteilen. Auf dieser Grundlage hat die Finanzverwaltung Veränderungen der Grundsteuerbelastung genau analysiert und berechnet. Die Zahlen haben gezeigt: Es besteht dringend Handlungsbedarf, um eine massive Erhöhung der Steuerlast abzuwenden. Deshalb hat Finanzsenator Stefan Evers vorgeschlagen, die sogenannten Messzahlen anzupassen und den Hebesatz für die Grundsteuer nahezu zu halbieren.
Die Auswertung aller Grundsteuerwerte hat gezeigt, dass die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Messzahlen in Berlin zu einer stärkeren Belastung von Wohngrundstücken führen würden. Um das zu vermeiden, wird die Steuermesszahl zu Gunsten der Wohngrundstücke angepasst. Für Wohngrundstücke wird die Steuermesszahl 0,31 Promille betragen und für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,45 Promille.
Quelle/Weitere Informationen: Der Regierende Bürgermeister, Senatskanzlei, Pressemitteilung vom 26. März 2024