Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 19. Juli 2022 den vorgelegten Bericht der Wohnraumversorgung Berlin − Anstalt öffentlichen Rechts (WVB) zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ im Berichtsjahr 2021 zur Kenntnis genommen.
Einige Ergebnisse daraus:
Die Wohnraumversorgung Berlin (WVB), gesetzlich gegründet zum 1. Januar 2016, hat schwerpunktmäßig die Aufgabe, politische Leitlinien bezüglich der Wahrnehmung des Versorgungs- und Wohnungsmarktauftrages der landeseigenen Wohnungsunternehmen zu entwickeln, zu evaluieren und fortzuschreiben.
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Quelle/Weitere Informationen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Berlin.de, Pressemitteilung 19. Juli 2022