Der Senat von Berlin hat am 11. Mai 2021beschlossen, dem Abgeordnetenhaus von Berlin den Gesetzentwurf zum Dritten Änderungsgesetz zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) zur Beschlussfassung vorzulegen. Zuvor hatte der Rat der Bürgermeister Stellung genommen. Die Novelle des Zweckentfremdungsverbotsgesetztes soll Rechtslücken schließen und somit die Versorgung der Berliner Bevölkerung mit Wohnraum verbessern.
Der Entwurf der Novelle des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes sieht die Pflicht vor, die im Registrierungsverfahren vergebene Nummer (Registriernummer) bei jeder Werbung/jedem Angebot öffentlich sichtbar anzugeben. Internetportale und Printmedien, die Anzeigen für Ferienwohnungen veröffentlichen, werden verpflichtet, keinerlei Angebot ohne eine solche Nummer zu veröffentlichen. Daneben wird eine Auskunftspflicht für Beschäftigte und Beauftragte von auskunftspflichtigen Personen eingeführt, um diesbezüglich Rechtssicherheit zu schaffen. Bislang war nicht klar geregelt, ob auch Beschäftigte und Beauftrage von nach dem Gesetz auskunftspflichtigen Personen, wie zum Beispiel Hausmeister, selbst auskunftspflichtig sind. Diese Regelungslücke wird nun geschlossen. Quelle/Weitere Informationen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Pressemitteilung vom 11. Mai 2021
Der Berliner Senat hat am 16. Februar 2021 den Gesetzentwurf zum Dritten Änderungsgesetz zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) beschlossen, um die Sicherstellung der Wohnraumversorgung der Bevölkerung weiter zu stärken und etwaige Rechtslücken zu schließen.
Das am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Zweckentfremdungsverbot soll den Wohnraum im gesamten Stadtgebiet vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohnungen schützen. Das Verbot wird in allen Berliner Bezirken umgesetzt und angewendet.
Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen: "Mit kurzzeitigen und illegalen Vermietungen von Wohnungen als Ferienwohnungen über Online-Plattformen werden weiterhin dem Wohnungsmarkt dringend benötigte Wohnungen entzogen. Die zuständigen Behörden werden mit der dritten Gesetzesänderung in die Lage versetzt, noch gezielter auftretenden Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum, insbesondere durch Nutzung als Ferienwohnungen, zu begegnen. Die Regelung stärkt den Vollzug des Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes und verhindert Umgehungsmöglichkeiten."
Der Novellierungsvorschlag sieht unter anderem eine Registrierungspflicht für alle Anbieter von Ferienunterkünften in Berlin vor. Es wird eine Pflicht eingeführt, die im Registrierungsverfahren vergebene Nummer (Registriernummer) bei jeder Werbung/Angebot öffentlich sichtbar anzugeben. Internetportale und Printmedien, die Anzeigen für Ferienwohnungen veröffentlichen, werden verpflichtet, Angebote nicht ohne eine solche Nummer zu veröffentlichen. Daneben wird eine Auskunftspflicht für Beschäftigte und Beauftragte von auskunftspflichtigen Personen eingeführt, um diesbezüglich Rechtssicherheit zu schaffen.
Der Änderungsentwurf wird zunächst dem Rat der Bürgermeister vorgelegt. Quelle/Weitere Informationen: Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Pressemitteilung vom 16. Februar 2021