Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat am 22. Juni 2023 die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vorgelegten Entwürfe zur Förderung des Wohnungsneubaus sowie zur Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften in Berlin zur Kenntnis genommen. Diese können nun mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft gesetzt werden.
Mit den WFB 2023 werden bessere Bedingungen für den sozialen Wohnungsbau in Zeiten stark gestiegener Bau- und Finanzierungskosten geschaffen, weil der Förderumfang aus Förderdarlehen und ggf. Baukostenzuschuss (beim Fördermodell für untere Einkommensgruppen) erweitert wird. Bei Baukosten bis rd. 4.500 €/m² Wohnfläche sowie 20 % obligatorischem Eigenkapital ist nun eine geschlossene Finanzierung ohne Fremdfinanzierung möglich. Das macht den Bau von Sozialwohnungen unabhängig von den aktuell volatilen Kapitalmarktzinsen.
Es wird zudem eine neue 3. Förderstufe für erweiterte WBS-Gruppen bzw. mittlere Einkommensgruppen eingeführt (bis 220 % Einkommensgrenze nach
§ 9 Wohnraumförderungsgesetz – WoFG). Diese ergänzt die Förderstufen 1 für Haushalte mit Einkommen bis 140% und Förderstufe 2 für Haushalte mit Einkommen bis 180%.
Mit einer Eingangsmiete von 11,50 €/m² für die 3. Stufe, 9,50 €/m² für die zweite und 7,00 €/m² für die erste Förderstufe wird die größer werdende Spanne zwischen Sozialmieten und den Markt-Neubaumieten geschlossen. Die Erweiterung der Einkommensgruppen gewährleistet zudem sozial gemischte Quartiere im Neubau.
Die 3. Förderstufe kann nur in Anspruch genommen werden, wenn gleichzeitig mindestens 30% der Wohnungen nach der Förderstufe 1 beantragt werden. Die Erweiterung des Berechtigtenkreises setzt die bereits 2015 und 2018 aufgrund der Einkommensentwicklung erfolgte Erhöhung der Einkommensgrenzen fort, um mittlere Einkommensbezieher fortgesetzt mit Wohnraum versorgen zu können.
Quelle/Weitere Informationen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Pressemeldung 22. Juni 2023