Über die Homepage des Berliner Gutachterausschusses www.berlin.de/gutachterausschuss ist das Bodenrichtwertinformationssystem – BORIS Berlin zu erreichen. Hier können die aktuellen Bodenrichtwerte abgerufen werden. Der Abruf der Bodenrichtwerte ist kostenfrei.
Für Sachverständige der Immobilienbewertung ist der Abruf der Bodenrichtwerte über BORIS Berlin geübte Praxis. Neu ist, dass die aktuellen Bodenrichtwerte auch für die Erklärungen zur neuen Grundsteuer ab Juli 2022 notwendig sind. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat in ihrer Pressemitteilung vom 6. April 2022 die Hintergründe hierzu erläutert und Anwendungshinweise für die Steuererklärung bereitgestellt.
In der Regel können die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2022 über BORIS Berlin Bodenrichtwerte – Berlin.de unter Angabe der Adresse der Immobilie problemlos abgerufen werden.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die im Rahmen der Grundsteuererklärung den Bodenrichtwert benötigen, sollten jedoch unbedingt vor dem Abruf des für ihr Grundstück zugehörigen Bodenrichtwertes die von der Geschäftsstelle vorbereitete Benutzeranleitung lesen. Die Benutzeranleitung findet sich unter: https://www.berlin.de/gutachterausschuss/_assets/aservice/ainformationen-zu-den-bodenrichtwerten/benutzeranleitung-boris-berlin-kurz.pdf
Quelle/Weitere Informationen: Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Pressemitteilung vom 19. Mai 2022