Mit der Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt am 17. Juli 2022 tritt die Erhöhung des Landesmindestlohns auf 13 Euro in Kraft. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte am 23. Juni 2022 die Erhöhung des Landesmindestlohns auf 13 Euro abschließend beraten und den Gesetzesentwurf der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, verabschiedet. Damit hat der Senat sein selbst gestelltes Ziel der Erhöhung des Landesmindestlohns erreicht. Künftig gilt in den vom Landesmindestlohngesetz erfassten Einflussbereichen des Landes Berlin – der Landesverwaltung, den Beteiligungsunternehmen, im Zuwendungsbereich sowie bei Entgeltvereinbarungen im Sozialrecht – ein Stundenlohn von mindestens 13 Euro brutto. Bisher lag der Stundenlohn bei 12,50 Euro brutto.
Quelle/Weitere Informationen: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Berlin.de, Pressemitteilung 14. Juli 2022