Berlin: 200-Euro-Einmalzahlung

Juli 2022

Die Bundesregierung hat mit ihrem Entlastungspaket beschlossen, dass Menschen, die Sozialleistungen erhalten wie Hartz IV, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), eine Sonderzahlung bekommen. Danach erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro alle erwachsenen anspruchsberechtigten Personen, denen für den Monat Juli 2022 Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII oder dem AsylbLG gezahlt wird. Dies gilt in gleicher Weise sowohl für anspruchsberechtigte Personen in stationären Einrichtungen, wenn diesen für den Monat Juli 2022 ein Barbetrag gezahlt wird. Daraus ergibt sich, dass zunächst eine Leistungsgewährung für den Monat Juli vorliegen muss. Die Regelung legt keinen gesetzlichen Anspruch zum 1. Juli 2022 fest, sondern eine Gewährung im Monat Juli. 

Quelle/Weitere Informationen: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales auf Berlin.de, Pressemitteilung vom 8. Juli 2022