Offenbar sind Social-Media-Aktivitäten von Behörden juristisch bedenklich. Experten fordern eine bessere gesetzliche Regelung – so der Untertitel eines Tagesspiegel-Artikels von Sebastian Christ. Laut seinem Beitrag machte der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink den Anfang eines Rückzuges. Im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur äußerte er, dass er seinen Twitter-Account mit 5.400 Followern zum 31. Januar 2020 löschen werde. Er könne nicht Datenschutzbeauftragter und somit Aufsichtsbehörde sein und gleichzeitig Nutzer eines womöglich datenschutzrechtlich problematischen Netzwerks. Zudem wurde bekannt, dass sowohl der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ihre Social-Media-Aktivitäten prüfen. Artikel/Quelle: Beitrag von Sebastian Christ im Tagesspiegel vom 8. Januar 2020