Bayern: Zusätzliche 30 Mio. Euro und "Hochwasser-Checks" zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in den Kommunen

Juli 2024

Der Freistaat Bayern stellt zusätzliche 30 Millionen Euro zur Verfügung, um die durch das Juni-Hochwasser entstandenen Schäden an den Hochwasserschutz-Einrichtungen zu beseitigen. Das hat das Bayerische Kabinett am 30. Juli 2024 beschlossen. Dabei entfallen auf staatliche Gewässer erster und zweiter Ordnung rund 14,5 Millionen Euro, auf Wildbäche rund 7,5 Millionen Euro sowie auf kommunale Anlagen rund 8 Millionen Euro. Mit diesen Sofortmaßnahmen soll verhindert werden, dass im Fall eines weiteren Hochwassers an den beschädigten Schutzanlagen Gefahren für Leib und Leben entstehen. Darüber hinaus wurden Vorschläge für weitere Verbesserungen beim Hochwasserschutz vorgestellt. Im laufenden Aktionsprogramm "PRO Gewässer 2030" stehen jetzt schon jährlich rund 200 Millionen Euro zur Verfügung.

Zusätzlich wird der Freistaat mit dem sogenannten HOCHWASSER-CHECK zum 1. August 2024 ein neues Tool für eine Verbesserung des Hochwasserschutzes in den Kommunen starten, denn die bayerischen Städte und Gemeinden sind ein besonders wichtiger Akteur beim Hochwasserschutz. Der HOCHWASSER-CHECK soll als weiterer zentraler Baustein für einen noch besseren Hochwasserschutz vor Ort fungieren. Kernelement ist ein ausführliches Beratungsgespräch zwischen Wasserwirtschaftsamt und Kommune, ergänzt um optionale Ortsbegehungen. Gemeinsam mit der jeweiligen Kommune sollen dabei mögliche Wassergefahren identifiziert werden. Zentral hierfür sind die bestehenden Hochwassergefahrenkarten sowie die Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Sturzflut. Diese wurde im Februar 2024 veröffentlicht. Sie enthält Informationen zu Risiken durch wild abfließendes Wasser in der Fläche, die auch abseits von Gewässern bestehen. Auf Grundlage dieser Beratung sollen geeignete Maßnahmen erörtert und die nächsten Schritte zur Umsetzung aufgezeigt werden. Mit dem HOCHWASSER-CHECK sollen die Kommunen kontinuierlich auch bei den weiteren Schritten der Umsetzung begleitet werden.

Quelle/Weitere Informationen: Bayerische Staatsregierung, Bericht aus der Kabinettsitzung vom 30. Juli 2024

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25.09.2024
VA-Typ | Nr.
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