Kultusminister Michael Piazolo stellte am 7. Januar 2020 Strategien vor, um die Unterrichtsversorgung an den bayerischen Grund-, Mittel- und Förderschulen in den kommenden Schuljahren sicherzustellen. Gleichzeitig informierte er darüber, dass verschiedene dienstrechtliche Maßnahmen an Grund-, Mittel- und Förderschulen ergriffen werden müssen, um die Unterrichtsversorgung ab dem kommenden Schuljahr sicherzustellen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die Anhebung des Mindeststundemaßes bei Antragsteilzeit für Lehrkräfte und Fachlehrkräfte auf 24 Wochenstunden und die vorrübergehende Erhöhung der Unterrichtspflichtzeit für Grundschullehrkräfte an Grundschulen um eine Stunde pro Woche. Anträge auf einen Beginn des Antragsruhestands von Lehrkräfte, Fach- und Förderlehrkräfte vor Vollendung des 65. Lebensjahres sollen künftig in der Regel nicht mehr genehmigt werden.
Gleichzeitig kündigt er an, Unterstützungsangebote für Lehrkräfte und Schulleitungen weiter auszubauen, beispielsweise durch eine weitere Entlastung von Verwaltungsaufgaben über mehr Leitungszeit und eine Aufstockung der Mittel und Stellen für Verwaltungsangestellte an den Schulen. Gleichzeitig sollen auch im aktuellen Nachtragshaushalt noch einmal zusätzliche funktionslose Beförderungsmöglichkeiten für Grund- und Mittelschullehrkräfte geschaffen werden. Quelle/Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Pressemitteilung vom 07. Januar 2020