Der Ministerrat hat Anfang Juli 2022 das Bayerische Seniorenmitwirkungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die Beteiligung der Seniorinnen und Senioren an politischen Entscheidungen, die Einfluss auf die Gestaltung ihrer Lebensbereiche haben, gestärkt. Seniorenvertretungen gibt es bereits in über 90 Prozent der bayerischen Kommunen. Diese wertvollen etablierten Strukturen stärkt die Bayerische Staatsregierung mit dem neuen Gesetz: Die Handlungsfreiheit der Seniorenvertretungen vor Ort bleibt erhalten. Zusätzlich steht den Seniorenvertretungen ein neues, in den Kommunen verankertes Gremium zur Seite: Der Landesseniorenrat unterstützt nach Bedarf gezielt mit Information und individueller Beratung. Durch den Landesseniorenrat werden ältere Menschen direkt eingebunden. Er soll ein Anhörungsrecht bei allen seniorenspezifischen Vorhaben der Staatsregierung erhalten. Im Landesseniorenrat sollen je nach Einwohnerzahl der Gemeinde oder des Landkreises zwei oder drei Vertreterinnen und Vertreter aller Seniorenvertretungen der Gemeinden und Landkreise Mitglied sein können.
Zur besseren Orientierung wird das Sozialministerium dazu einen Leitfaden entwickeln und das kostenlose Weiterbildungsangebot der Seniorenakademie Bayern für Seniorenvertretungen weiter ausbauen.
Quelle/Weitere Informationen: Bayrische Staatsregierung, Landesportal, Presemitteilung zum Bericht aus der Kabinettssitzung 5. Juli 2022