Die Bayerische Staatsregierung unterstützt kommunale Straßen-, Radwege- und Brückenbauvorhaben in Zukunft mit höheren Fördersätzen. Der Ausgangsfördersatz für das Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) wurde dazu um zehn Prozentpunkte auf 50 Prozent erhöht. Mit dieser Erhöhung wolle man die Kommunen in Zeiten von Pandemie und anderen Unwägbarkeiten bestmöglich unterstützen, erklärte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter. Stadt und Land sollen dabei gleichermaßen profitieren. In Summe sind im Haushaltsentwurf 2022 für den Kommunalstraßenbau nach BayGVFG 160 Millionen Euro eingeplant.
Mit Mitteln des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG) fördert der Freistaat kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben. Dazu gehören neben der Verstärkung von Fahrbahnen und Brücken auch der Radwegebau oder intelligente Verkehrssteuerungen, der verkehrssichere Umbau von Kreuzungen oder der Bau von Busspuren. Der individuelle Fördersatz bemisst sich nach dem Ausgangsfördersatz und Zuschlägen, die von der Bedeutung des Bauvorhabens und der finanziellen Lage des Vorhabenträgers abhängen.
Radverkehrsnetz
Ein Schwerpunkt der Bayerischen Verkehrspolitik ist der Radverkehr. Für Radwegeprojekte wurden die Fördersätze noch stärker angehoben, es sind jetzt bis zu 80 % Förderung möglich. So sollen sie beim Aufbau eines leistungsfähigen Radwegenetzes unterstützt werden. "Auch im ländlichen Raum kann das Rad für viele Wege eine Alternative zum Auto sein, wenn die Infrastruktur stimmt", so Verkehrsminister Bernreiter. "Trotzdem sind gerade dort noch viele Menschen auf das Auto angewiesen, um beispielsweise zur Arbeit zu kommen. Wir unterstützen deshalb die Kommunen dabei, ihre Infrastruktur in Schuss zu halten und so die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen."
Kommunaler Straßenbau
Die bayerischen Landkreise, Städte und Gemeinden finanzieren ihre Straßenbaumaßnahmen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung mit eigenen Mitteln sowie mit staatlicher Unterstützung aus pauschalen Zuweisungen und Projektförderungen. Für Unterhalt und Betrieb ihrer kommunalen Straßen und als Kompensation für den Entfall der Straßenausbaubeiträge stellt der Freistaat ihnen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2022 pauschal rund 420 Millionen Euro zur Verfügung. Für kommunale Straßenbauprojektenach BayGVFG und Bayerischem Finanzausgleichsgesetz sind im Regierungsentwurf des Haushaltsplans 2022 260 Millionen Euro eingeplant. Darüber hinaus plant, baut und unterhält der Freistaat mit seiner Bauverwaltung in Eigenregie ein Straßennetz von über 20.000 Kilometern Bundes- und Staatsstraßen und im Auftrag der Landkreise über 3.000 Kilometer Kreisstraßen mit zusammen 11.500 Brücken, 44 Tunneln und über 6.000 Kilometer Radwegen. Quelle/Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Pressemitteilung vom 23. März 2022