DLRG und Wasserwacht rechnen für diesen Sommer mit vielen, auch unsicheren Schwimmern in Bayerns Badeseen. Coronabedingt fiel der Schwimmunterricht in den letzten Jahren oftmals aus. Der Beginn der Badesaison stellt kommunale Verantwortungsträger vor schwierige Fragen: Wann und wo sind Warn- und Hinweisschilder an öffentlichen Badestellen aufzustellen? Ist daneben eine Aufsicht erforderlich? In den vergangenen Jahren waren viele Kommunen verunsichert, ob kostenfreie, aber beispielsweise mit Stegen, Badeinseln oder Wasserrutschen versehene Badegelegenheiten an kommunalen Gewässern weiterbetrieben werden können. Teilweise kam es aus Sorge vor Haftungsrisiken sogar zum Rückbau von Anlagen. Hauptgrund war die Befürchtung, dass schon einige sogenannte "bädertypische Anlagen" rechtlich zur Einstufung einer Badegelegenheit als "Naturbad" führen und so eine Aufsichtspflicht wie bei einem Freibad begründen könnten.
Der Bayerische Landtag hat durch die Gewährung besonderer Haushaltsmittel die Ausarbeitung eines ausführlichen Leitfadens zur Verkehrssicherungspflicht bei Badegewässern ermöglicht.
Quelle/Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Landesportal, Pressemitteilung 7. Juli 2022