Das Kabinett hat dafür einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf wurde in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) erarbeitet. Er beinhaltet neben der Zusammenführung von Denkmalschutz und Klimaschutz die Einführung eines sogenannten „Schatzregals“, einer besonderen Eigentumsregelung für archäologische Funde, um den Raubbau an Bodendenkmälern zu stoppen.
Die Neuerungen im Bayerischen Denkmalschutzgesetz ermöglichen einen erleichterten Einsatz erneuerbarer Energien im Denkmalbereich. Zielsetzung ist eine deutliche Erhöhung von Photovoltaik-, Solar- und Geothermie-Anlagen, die den Anforderungen von Denkmalschutz und Klimaschutz Rechnung tragen. Zudem sind weitgehende Lockerungen bei der Errichtung von Windenergieanlagen in der Nähe von Denkmälern vorgesehen. Der Bau von Windkraftanlagen soll demnach nur noch bei „besonders landschaftsprägenden Denkmälern“ erlaubnispflichtig sein. Zu diesen schützenswerten Bauten zählen nach fachlicher Prüfung durch das BLfD bayernweit rund 100 herausragende Bauten wie bedeutende Schlösser, Kirchen und andere Monumente. Weiterer Gegenstand der Gesetzesänderung ist die energetische Verbesserung von Denkmälern. Durch die veränderten Regelungen soll der Wert der Denkmäler nicht beeinträchtigt werden.
Quelle/Weitere Informationen: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 02. August 2022, Pressemitteilung 2. August 2022