Der Bayerische Landtag hat am 19. Julo 2023 in Zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Rechtsvorschriften beschlossen. "Mit der neuen Regelungslage passen wir das Kommunalrecht aktuellen praktischen Bedürfnissen an, machen kommunale Ämter attraktiver und familienfreundlicher, insbesondere auch für Frauen", so das Fazit von Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann. Kommunen können künftig ihren Gremienmitgliedern mandatsbedingte Kosten für die Betreuung von Angehörigen erstatten. Dies trage auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und ehrenamtlichem kommunalen Mandat bei. Zudem fällt die bisherige Höchstaltersgrenze für hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte ab dem 1. Januar 2024 weg.
Kommunale Gremien können künftig nicht nur hybrid – also in Präsenz und als Videoschalte – tagen und einen Livestream ihrer Sitzungen im Internet anbieten, sondern auch eine Mediathek einrichten, sofern die Mitglieder mit der Aufzeichnung einverstanden sind.
Die Novelle setzt auch eine Vorgabe aus dem EU-Recht zum Schutz von hinweisgebenden Personen um
Quelle/Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration, Meldung 19. Juli 2023