Bayern beschließt Verlängerung der Mieterschutzverordnung in zwei Stufen

Juni 2020

Der Bayerische Ministerrat hat am 16. Juni 2020 die Verlängerung der Mieterschutzverordnung in zwei Stufen beschlossen, um einen lückenlosen Mieterschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sicherzustellen.

In einer ersten Stufe wurde die Verordnung unverändert bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit gelten in 162 bayerischen Städten und Gemeindenmit angespanntem Wohnungsmarkt weiterhin folgende Regelungen:
 

  • Mietpreisbremse: Wenn Bestandswohnungen neu vermietet werden, darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  • Abgesenkte Kappungsgrenze: Die Miete darf bei bestehenden Mietverhältnissen binnen drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent (statt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöht werden.
  • Verlängerte Kündigungssperrfrist: Bei der Umwandlung in Wohnungseigentum kann der Erwerber von vermietetem Wohnraum dem Mieter erst zehn Jahre (statt drei Jahre) nach der Veräußerung wegen Eigenbedarf kündigen.

Bayern macht damit von der vom Bundesgesetzgeber zum 1. April 2020 neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch, die Mietpreisbremse im Freistaat über den 31. Juli 2020 hinaus zu verlängern.

In einem zweiten Schrittsoll die Gebietskulisse soweit erforderlich angepasst und die Mieterschutzverordnung auf aktualisierter Datengrundlage neu erlassen werden, um die neueren Entwicklungen der bayerischen Wohnungsmärkte zu berücksichtigen. Dazu will das Justizministerium

Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse will Bayerns Justizminister Georg Eisenreich auch Wuchermieten effektiv und spürbar ahnden. Eisenreich: "Ein besserer Schutz vor wucherischen Mietpreisen ist dringend notwendig. Die große Mehrheit der Vermieter handelt verantwortungsvoll. Aber schwarze Schafe unter den Vermietern verdienen keinen Schutz. Die Hürden im Wirtschaftsstrafgesetz müssen daher gesenkt und der Bußgeldrahmen von 50.000 auf 100.000 Euro erhöht werden." Bayern hat dazu bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, dem der Bundesrat auch mit klarer Mehrheit zugestimmt hat. Quelle/Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 16. Juni 2020