Bayern drängt beim Bund auf neue Regelungen bei der Ausweisung kleiner Baugebiete. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stünden ganze Einheimischenmodelle in manchen Kommunen faktisch vor dem Aus, erklärt die Bayerische Staatsregierung. Bauherren und potenzielle Mieter sähen sich mit teils jahrelangen Verzögerungen konfrontiert.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte den § 13b des Baugesetzbuches für europarechtswidrig erklärt, da er keinen Umweltbericht vorsieht (Urteil vom 8. Juli 2023, BVerwG 4 CN 3.22). Gerade in Bayern wäre die Regelung ein kommunalpolitisches Erfolgsmodell gewesen. Konkret hätte man damit auf die längsten Verfahrensschritte in der Bauleitplanung verzichtet, was ganz erhebliche Beschleunigungseffekte gehabt hätte. Die Regelung habe es gerade kleineren und mittleren Gemeinden in ländlichen Regionen ermöglicht, schnell begrenzte Flächen am Ortsrand zu überplanen und damit dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Das Urteil komme gerade jetzt zur Unzeit und verunsichere Kommunen, Bauherren, Mieter und Investoren, die oftmals schon ihre Wohnbauinvestitionen getätigt hätten und mit dem Bau beginnen wollten. Die Bayerische Staatsregierung setzte sich gleichermaßen für den Abbau von Bürokratie und die Schaffung von neuem Wohnraum ein und stehe dabei eng an der Seite der Kommunen.
Der Ministerrat habe deshalb eine Bundesratsinitiative beschlossen, um zügig einen Ersatz für die Regelung des § 13b BauGB zu schaffen. Ziel sei es, den Kommunen ein bürgernahes und rechtssicheres Werkzeug für die Ausweisung von Wohnbaugebieten an die Hand zu geben, das auf langwierige Verfahren wie doppelte Behörden- und Bürgerbeteiligung verzichte. Die Begrenzung des Plangebiets auf einen Hektar überbaubarer Fläche sei auch vor dem Hintergrund des Flächensparens vertretbar – die Regelung solle weiterhin nur anwendbar sein, wenn eine weitere Innenentwicklung nicht möglich sei.
Quelle/Weitere Informationen: Bayerische Staatsregierung, Pressemitteilung vom 19. September 2023