Nach Ansicht der Bayerischen Staatsregierung ist die Wohnraumversorgung in Bayern und Deutschland mittlerweile zu einer sehr großen Herausforderung geworden. Nicht selten stelle eine zu hohe Steuerbelastung für Bürgerinnen und Bürger ein wesentliches Hemmnis dar, Grund und Boden für Wohnbau zu veräußern. Das gleiche Problem trete beim Flächenerwerb für öffentliche Infrastrukturprojekte auf. Betroffen seien unter anderem der Stromnetzausbau, ohne den die Energiewende nicht gelingen könne. Der Ministerrat hat deshalb in seiner Sitzung am 1. Februar 2022 eine Bundesratsinitiative Bayerns beschlossen, um die Verkaufsbereitschaft von Grundstückseigentümern zu erhöhen.
Die bayerischen Vorschläge:
Begünstigung von Reinvestition und Kleinflächen:
Grundstücke gewinnen über die Jahre oft enorm an Wert. Bei einem Verkauf im betrieblichen Bereich drohen hohe Steuern. Deshalb müssen die aktuell bestehenden Möglichkeiten für eine steuerbegünstigte Investition des Verkaufserlöses (Reinvestition) erweitert werden. Zusätzlich sollen bestimmte Kleinflächen steuerfrei an die öffentliche Hand verkauft werden können, um die Verkaufs- und Investitionsbereitschaft noch weiter zu erhöhen.
Pauschaler Steuersatz von 25 Prozent:
Eine steuerbegünstigte Reinvestition des Verkaufserlöses oder ein steuerbefreiter Verkauf wird nicht immer möglich sein. In diesen Fällen soll der Veräußerungsgewinn pauschal mit 25 Prozent besteuert und damit ein weiterer steuerlicher Anreiz gesetzt werden.
Zukunftsfähiger Betriebsübergang von Land- und Forstwirtschaft:
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft müssen der Substanzerhalt und die Zukunftsfähigkeit der Betriebe im Fokus stehen. Daher bedarf es gesonderter Steuerfreibeträge für die Tilgung von betrieblichen Altschulden und die Abfindung von Miterben, die nicht Hoferbe werden.
Flexibilisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer:
Um zielgerichtet auf das ausgeprägte regionale Preisgefälle am Grundstücksmarkt reagieren zu können, sollen die Länder wesentliche Aspekte der Erbschaft- und Schenkungsteuer selbst regeln dürfen. Außerdem soll die Höhe des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Grunderwerbsteuer-Freibetrags für den Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums Sache der Länder werden.
Erleichterungen für Stromnetzausbau:
Abgesehen davon kann mit der vorgeschlagenen Einführung einer Steuerbefreiung für Stromtrassenentschädigungen der erforderliche Stromnetzausbau vorangetrieben und so ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden.
Quelle/Weitere Informationen: Bayerische Staatsregierung, vom 1. Februar 2022