Die Bayerischen Bundesratsinitiative soll dem Rückgang bei der Erzeugung von Bioenergie mit bestehenden Anlagen im vergangenen Jahr entgegengesteuern. Die Rückläufigkeit führen die Initiatoren auf die Vorgaben der Bundesregierung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zurück. Im Kern geht es um Folgendes:
- Ausschreibungsvolumen für Biomasse erhöhen
- Anheben der Bemessungsleistung bei Biomethan-Blockheizkraftwerken (BHKW)
Das Ausschreibungsdesign muss so geändert werden, dass im Winter Strom und Wärme sowie während des Jahres Spitzenlast erzeugt werden kann. Aus diesem Grund soll die Bemessungsleistung von Biomethan-BHKW von 10 Prozent auf 30 Prozent erhöht werden. - Bilanzielle Teilung von Biogas
- Inflationsausgleich durch Erhöhung der Höchstwerte auch für Bestandsanlagen
- Attraktivität von flexibler Fahrweise erhöhen
- Güllenutzung erhalten und stärken
Quelle/Weitere Informationen: Bayerische Staatsregierung, Pressemitteilung vom 19. März 2024, Punkt 9