Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll laut Haushaltsentwurf der Bundesregierung (BT Drs. 20/3100) im kommenden Jahr 5,01 Milliarden Euro (2022: 4,96 Milliarden Euro) ausgeben dürfen. Größter Einzelposten ist das Budget für den Sozialen Wohnungsbau; es soll deutlich auf 1,28 Milliarden Euro ansteigen (2022: 750 Millionen Euro). Im Gegenzug sollen die Ausgaben für das Baukindergeld von 994,58 Millionen Euro auf 859,07 Millionen Euro sinken, die für das Wohngeld von 895 Millionen Euro auf 690 Millionen Euro.
Gut drei Viertel der geplanten Ausgaben im Einzelplan 25, nämlich 3,87 Milliarden Euro, sind Investitionen (2022: 3,63 Milliarden Euro), 964,24 Millionen Euro Zuweisungen und Zuschüsse (2022: 1,17 Milliarden Euro). Für das Bau- und Wohnungswesen sind 3,3 Milliarden Euro eingestellt gegenüber 3,17 Milliarden Euro in diesem Jahr. Es wird mit Einnahmen von 245,35 Millionen Euro (2022: 265,73 Millionen Euro) gerechnet.
Für Stadtentwicklung und Raumordnung sieht der Etat 1,51 Milliarden Euro vor (2022: 1,53 Milliarden Euro). Davon sind 228,36 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur eingeplant (2022: 252,5 Millionen Euro).
Für die Städtebauförderung soll das Ministerium 1,06 Milliarden Euro ausgeben können (2022: 1,13 Milliarden Euro). Davon sollen wie in diesem Jahr 790 Millionen Euro als Zuweisungen an die Länder gehen. Für Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn sind nur noch 68,94 Millionen Euro eingestellt (2022: 137,47 Millionen Euro). Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib 409/2022) vom 15. August 2022