Im nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz vom 1. Juni 2022 wurde dem fortschreitenden Klimawandel und der Sicherstellung der Energieversorgung Rechnung getragen. Wer eine Solaranlage an oder auf einem Denkmal errichten will, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun einen Erlass mit "Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern" veröffentlicht.
Grundsätzlich besteht nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis. Diese liegt nicht im Ermessen der Erlaubnisbehörde. Das bedeutet, dass Solaranlagen grundsätzlich zu erlauben sind, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals darstellen.
Die "Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern" in Kürze:
Die Erheblichkeitsschwelle für die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes kann durch Nebenbestimmungen (§ 36 VwVfG NRW) zur Sicherstellung einer denkmalgerechten Gestaltung der Solaranlagen abgemildert werden. Hierbei ist beispielsweise zu berücksichtigen, dass die Solaranlagen sich möglichst der eingedeckten Dachfläche unterordnen müssen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 8. November 2022
Am 6. Mai 2022 wurde das neue Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW ) im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) verkündet. Es war zuvor durch das NRW-Landesparlament am 7. April 2022 mit knapper Mehrheit verabschiedet worden. Das DSchG NRW soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten. Nach vier Jahrzehnten Bestand des Denkmalschutzgesetzes NRW war es erforderlich, dieses einer Neufassung, insbesondere zur Anpassung an die denkmalschutzrechtliche Rechtsprechung, an Erfahrungen aus der Anwendung des Gesetzes und zur Berücksichtigung gesellschaftlicher und/oder umweltpolitischer Erforderlichkeiten, zu unterziehen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung war zuvor aus der Fachwelt kritisiert worden. Das Denkmalschutz-Bündnis NRW kritisierte in seiner "Düsseldorfer Erklärung", das neue Gesetz verfehle das Ziel, Denkmäler nachhaltig zu schützen. Das Vier-Augen-Prinzip werde abgeschafft, das von den Denkmalfachbehörden bei den Landschaftsverbänden gewährleistet werde. Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW begrüßte in seiner Stellungnahme die Novelle, da durch das neue Gesetz insbesondere die Photovoltaiknutzung auf Denkmälern erleichtert werde. Photovoltaik, Solarthermie und denkmalangepasste energetische Sanierung könnten denkmalgeschützte Gebäude wirtschaftlicher machen und zudem bezahlbaren Wohnraum schaffen. Weitere Informationen: Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW. 2022, Nr. 26)