Bauanträge sollen künftig nahezu vollständig elektronisch abgewickelt werden. Das haben die Bauminister der Länder anlässlich der 136. Bauministerkonferenz am 24./25. September 2020 in Weimar vorgeschlagen.
Dabei soll die elektronische Verfahrensführung die Regel werden. Lediglich Baugenehmigungen gehen in Papierform an die Antragsteller zurück. Die Musterbauordnung und die Musterbauvorlagenverordnung, an denen sich die Bundesländer orientieren, sollen es daher künftig ermöglichen, dass nahezu alle Schritte eines Bauantragsverfahrens elektronisch abgewickelt werden können.
Insgesamt wurde ca. 30 verschiedene Punkte beraten, u. a. die Verbesserung der Energieeffizienz beim Bauen und Sanieren. Dem sozialen Wohnungsbau komme zudem eine wesentliche Bedeutung zu, denn die Deckung des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum ist zum gesellschaftlichen Großthema geworden. Bei der Beschleunigung von Bauplanung und Bauausführung liege das Potenzial weniger in der Deregulierung, sondern vielmehr in der Effizienz und Abstimmung von Verfahrensabläufen, der Digitalisierung sowie der Gewinnung von Fachkräften für die öffentlichen Institutionen.
Zu den weiteren Themen der zweitägigen Konferenz gehörten:
Quelle/Weitere Informationen: Saarländisches Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Pressemitteilung vom 25. September 2020 / Pressemitteilung der Bundesbauministerkonferenz vom 25. September 2020