BAföG-Reform soll zum 1. August in Kraft treten

April 2019

"Die Erhöhung des BAföGs ist auch ein Signal in die Mitte der Gesellschaft. Wir wollen die Chancengerechtigkeit erhöhen. " Das sagte Anja Karliczek (CDU), Bundesministerin für Bildung und Forschung vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Die von der Bundesregierung vorgelegte BAföG-Novelle (Regierungsentwurf zum 26. BAföGÄndG, BT Drs. 19/8749) soll bereits zum 1. August in Kraft treten und somit zum neuen Schuljahr und zum Wintersemester 2019/2020 gelten.

Nach dem Entwurf sollen die Bedarfssätze 2019 um fünf Prozent und 2020 um zwei Prozent steigen, wobei der Wohngeldzuschlag überproportional angehoben wird und künftig 325 Euro betragen soll. Der BAföG-Höchstsatz soll 2020 bei 861 Euro liegen, derzeit sind es 735 Euro. Auch die Einkommensfreibeträge sollen in Stufen angehoben werden, im Jahr 2019 um zunächst sieben Prozent, im Jahr 2020 um drei Prozent, im Jahr 2021 um sechs Prozent. Da die Zahl der BAföG-Bezieher seit 2013 sinkt, wollen "wir bis 2021 eine Trendumkehr schaffen", unterstrich Karliczek. 2021 soll es 100.000 mehr BAföG-Bezieher geben als derzeit. Momentan bezögen nur noch 13 Prozent der Studenten BAföG, wie der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen kritisch anmerkte. Für die Reform will die Bundesregierung 1,2 Milliarden Euro ausgeben, 200.00 Euro mehr als ursprünglich geplant.

Zudem soll der Vermögensfreibetrag für eigenes Vermögen von derzeit 7.500 Euro auf künftig 8.200 Euro angehoben werden. Die Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern werden von 2.100 Euro auf 2.300 Euro steigen. Die regelmäßige monatliche Mindestrate für die Rückzahlung des BAföGs wird ab dem 1. April 2020 auf 130 Euro angehoben. Damit das BAföG auch angenommen wird, habe die große Koalition die maximale Darlehensrückzahlungsdauer auf 20 Jahre begrenzt, auch wenn jemand wegen geringen Einkommens von der Rückzahlung freigestellt worden sei. Durch eine zeitliche Begrenzung der normalen Rückzahlungsraten auf maximal 77 Monate statt der bisher rein betragsmäßigen Darlehensdeckelung auf maximal 10.000 Euro sollen zudem die Auswirkungen während der Rückzahlungsphase sozial gerechter verteilt werden. Karliczek sagte: "Niemand soll Angst haben, dass er mit BAföG-Schulden in die Rente geht." Quelle/Weitere Informationen: hib Nr. 399 vom 10. April 2019