Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 der 28. BAföG-Novelle, die der Bundestag am 22. September 2022 beschlossen hatte, zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz wie geplant zum 1. November 2022 in Kraft treten. Es ermächtigt die Bundesregierung, den Kreis der BAföG-Berechtigten künftig per Rechtsverordnung auszuweiten – auch auf Personen, die normalerweise nicht bezugsberechtigt sind. Voraussetzung ist eine bundesweite Notlage, die erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt für studentische oder ausbildungsbegleitende Nebenjobs hat – so wie es in der Corona-Pandemie der Fall war. Damals waren viele junge Menschen in finanzielle Not geraten, weil ihre Jobs z.B. in der Gastronomie aufgrund des Lockdowns wegfielen.
Schnelles Handeln in künftigen Krisen
Um für künftige Krisenlagen vorbereitet zu sein, wird die Bundesregierung in die Lage versetzt, schnell handlungsfähig zu sein: Sie kann dann per Verordnung neben Studierenden auch Personen zum BAföG-Bezug berechtigen, die sich in einer förderfähigen Ausbildung befinden. Sofern die Notlage es nahelegt, können zum Beispiel auch Grenzpendler profitieren.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 7. Oktober 2022